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Willkommen bei der MERCATIUS® Wirtschaftskanzlei

rechtlich - keiner wie wirDie Kanzlei bietet Ihnen eine zielorientierte und versierte Bearbeitung Ihrer rechtlichen Anliegen mit wirtschaftlichem Verständnis, damit Sie Ihre Projekte rechtssicher und erfolgreich umsetzen können. Sie präsentiert Ihnen maßgeschneiderte juristische Lösungen für Ihre rechtlichen Fragestellungen, die Ihre persönlichen Interessen widerspiegeln und Haftungsrisiken zu Ihren Gunsten mindern.

Im Rahmen einer umfassenden und praxisorientierten Rechtsberatung steht Ihnen die Kanzlei bei der rechtswirksamen Begründung, Durchführung und Beendigung Ihrer Vertragsverhältnisse verlässlich zur Seite. Die anwaltlichen Leistungen beinhalten vor allem die vertragsrechtliche Prüfung und Gestaltung von Vereinbarungen im Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Dienstleistungsrecht sowie im gewerblichen Leasing- und Mietrecht.

Überdies berät die Kanzlei Unternehmensmandanten in den Kernbereichen des Wirtschaftsrechts und begleitet sie juristisch vom Herstellungsprozess bis zum Produktvertrieb. Das Portfolio der Beratungsleistungen beinhaltet vor allem das Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Transportrecht sowie das Produkthaftungsrecht. Die Kanzlei entwirft und überprüft dabei nationale und internationale Vereinbarungen, so dass Sie zu einer rechtskonformen und gewinnbringenden Durchführung Ihrer Rechtsgeschäfte gelangen können. Bei Bedarf kann die rechtliche Korrespondenz in englischer Sprache geführt sowie Verträge in Englisch verfasst und übersetzt werden.

Im Falle einer unvermeidlichen streitigen Auseinandersetzung übernimmt die Kanzlei engagiert Ihre anwaltliche Vertretung zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche. Hierbei schöpft sie kosteneffiziente außergerichtliche Rechtsbehelfe aus und führt auch Vergleichsverhandlungen, um zügig zu einer gütlichen Einigung in Ihrem Sinne zu gelangen. Ergänzend zu den Rechtsanwaltsdiensten bietet sie die außerprozessuale Konfliktlösung mithilfe eines Mediationsverfahrens an.

Sofern Sie Fragen zu den Leistungen der Kanzlei haben oder anwaltliche Unterstützung benötigen, können Sie gerne Kontakt aufnehmen.

Aktuelle Rechtssprechung

Aktuelle Rechtsprechung, relevante nationale und europäische Gerichtsurteile

Datenschutzrecht: BAG-Urteil zum Umgang mit Mitarbeiterdaten

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kann Mitarbeitern ein Schadenersatzanspruch nach der DSGVO gegenüber ihrem Arbeitgeber zustehen, falls dieser ihre personenbezogenen Daten betriebsintern an eine Konzerngesellschaft weiterleitet und dies nicht erforderlich sei. Der immaterielle Schaden beruhe auf dem Kontrollverlust über die Daten (BAG, Urt. v. 8. Mai 2025 – 8 AZR 209/21).

Handelsrecht: BGH-Entscheidung zur Haftung von Unterfrachtführern

Der Bundesgerichtshof (BGH) gab der Klage eines Frachtgut-Empfängers statt auf Schadensersatz gegen einen Unterfrachtführer wegen Verlust des Transportguts. Der Unterfrachtführer könne nach § 421 HGB vom Empfänger unmittelbar in Anspruch genommen werden, wenn er diesem vertraglich die Ware selbst ausliefern sollte (BGH, Urt. v. 24. April 2025 - I ZR 103/24).

EuGH: Entscheidung zur Produkthaftung von Lieferanten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am 19. Dezember 2024 im Rahmen einer Vorabentscheidung (Az.: C-157/23), dass ein Lieferant als Hersteller angesehen und als „Quasi-Hersteller“ für Produktfehler haften könne, falls Übereinstimmung besteht zwischen seinem Erkennungszeichen und dem Namen oder dem Erkennungszeichen des Herstellers, das auf dem Produkt angebracht sei. Unerheblich wäre, ob der Lieferant das Erkennungszeichen selbst physisch am Produkt anbringe.

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Gesetzes- und Rechtsentwicklungen

Gesetzesänderungen und Rechtsentwicklungen

CLP-Verordnung: Geltung einiger Änderungen auf 2028 verschoben

Im Dezember 2025 wurden mit der EU-Verordnung 2025/2439 die Anwendungsfristen einiger Änderungen der CLP-Verordnung verschoben, und zwar um ein Jahr auf den 1. Januar 2028. Dies soll Unternehmen mehr Zeit verschaffen, die neuen Formatierungs- und Kennzeichnungsvorschriften sowie Informationspflichten umzusetzen.

EU-Entwaldungsverordnung: Geltungsbeginn nun Ende Dezember 2026

Mit der EU-Verordnung 2025/2650 vom 19. Dezember 2025 wurde der Anwendungsbeginn der EUDR-Verordnung erneut verschoben. Sie gilt nun für große und mittlere Unternehmen ab 30. Dezember 2026. Für kleine und Kleinstunternehmen beginnt die Anwendungsfrist am 30. Juni 2027, es sei denn, ihre Erzeugnisse unterfallen der EU-Holzverordnung. Für nachgelagerte Marktbeteiligte und Händler soll außerdem unter anderem die Vorlage der Sorgfaltserklärung entfallen.

EmpCo-Richtlinie: Neue Kennzeichnungspflichten ab 27. September 2026

Ende Oktober 2025 trat die „Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 über die Gestaltung und den Inhalt der harmonisierten Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und der harmonisierten Kennzeichnung der gewerblichen Haltbarkeitsgarantie“ in Kraft. Sie gilt ab 27. September 2026 und konkretisiert u.a. Informationspflichten der Hersteller und Händler nach dem EGBGB, das durch die EmpCo-Richtlinie 2024/825 geändert wurde.

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Rechtspraxis

Rechtspraxis

Vertragsrecht: Über die Verwendung von Absichtserklärungen im Rahmen von Vertragsverhandlungen

Die Absichtserklärung - „Letter of intent“ (LOI) - wird insbesondere im Vorfeld eines Kaufvertrags sowie im gewerblichen Mietvertragsrecht verwendet. Sie dient Vertragspartnern dazu, vor Abschluss eines rechtsverbindlichen Vertrags ihre Verhandlungspositionen schriftlich festzuhalten, um das rechtliches Risiko während der Vertragsverhandlungen zu verringern. Das Ausmaß der Rechtsverbindlichkeit bestimmen die Beteiligten selber, allerdings können im Falle von Pflichtverletzungen gesetzliche Haftungsansprüche bestehen. Mehr dazu hier

Rechtliche Voraussetzungen von Preisanpassungsklauseln bei der Vertragsgestaltung

Preisanpassungsklauseln sind im Vertragsrecht insbesondere bei langfristiger Vertragsdauer und der damit verbundenen langen Vertragsbindung der Vertragspartner bedeutsam. Der Verwender von derlei Klausel möchte sich in der Regel damit vorbehalten, auch nach Vertragsschluss noch Preisänderungen für seine Leistung je nach Bedarf oder automatisch vornehmen zu können. Die Klauseln umfassen insbesondere Preisklauseln wie Wertsicherungsklauseln im Gewerbemietvertrag oder Sukzessivlieferungsvertrag. Zu beachten ist, dass Klauseln zur Preisänderung gerade im Anwendungsbereich von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) speziellen rechtlichen Voraussetzungen unterliegen. Mehr dazu hier

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Aktuelle Veranstaltung der Mercatius Wirtschaftskanzlei

Veranstaltungen

Die Kanzlei bietet regelmäßig Vorträge und Seminare zu rechtlichen Themen an, führt Schulungen und Weiterbildungen für Mitarbeiter und Führungskräfte – auch Inhouse - durch und ist als Gastreferentin bei verschiedenen Anlässen aktiv. Nehmen Sie bei Interesse gerne Kontakt auf.