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Rechtsanwaltsdienste im Erbrecht aus Wuppertal

Die Kanzlei unterstützt Sie juristisch bei der Regelung Ihrer persönlichen Erbangelegenheiten und präsentiert Ihnen rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Umsetzung der gewünschten Erbeinsetzung. Sie begleitet überdies Erben im Erbfall und berät sie zu ihren rechtlichen Ansprüchen, Pflichten und Haftungsrisiken, die im Zusammenhang mit der Erbschaft bestehen können.

Zudem bietet die Kanzlei Firmeninhaberinnen und Firmeninhabern juristische Unterstützung bei der Planung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge. Hierzu entwickelt sie individuelle rechtliche Konzepte, um den familiären oder familienexternen Übergang unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Vorstellungen effizient zu gestalten.

Bei Bedarf vertritt die Kanzlei Sie anwaltlich in außergerichtlichen Verhandlungen und prozessualen Verfahren. Dabei führt sie auch Vergleichsgespräche, um eine einvernehmliche und rasche Lösung von Erbschaftskonflikten in Ihrem Sinne zu erzielen.

Rechtliche Gestaltung von letztwilligen Verfügungen

Die Kanzlei bietet Ihnen umfassende rechtliche Beratung in Bezug auf die wirksame Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügung. Sie steht Ihnen mit juristischem Rat zur Seite, damit Sie unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen eine rechtskonforme Erbfolgeregelung und wirksame Übertragung von Rechtsverhältnissen und Sachgütern erzielen können.

Überdies erteilt sie Ihnen rechtliche Auskünfte zu den Voraussetzungen einer Änderung oder eines Widerrufs bestehender Verfügungen. Außerdem erhalten Sie Informationen über die rechtlichen Übertragungsmöglichkeiten zu Lebzeiten, etwa durch Schenkungen.

Rechtliche Begleitung von Erben

Im Erbfall erteilt Ihnen die Kanzlei juristische Auskünfte zu Ihren Pflichten als Rechtsnachfolger und klärt Ihre Fragen zu den mit der Erbschaft verbundenen Haftungsrisiken, etwa für Nachlassverbindlichkeiten. Dies umfasst unter anderem die Klärung der Rechtsfolgen einer Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft und die Erläuterung juristischer Mittel, um im Einzelfall eine Haftungsbeschränkung zu erzielen.

Neben Alleinerben, Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmern berät die Kanzlei Mitglieder von Erbengemeinschaften und steht ihnen bei der Nachlassverwaltung und Erbauseinandersetzung als Rechtsbestand verlässlich zur Seite. Sie leistet außerdem rechtliche Unterstützung bei der formalen Abwicklung von Erbschaftsangelegenheiten und hilft Ihnen bei der Korrespondenz mit dem Nachlassgericht, etwa in Bezug auf das Erbscheinverfahren. Die Beratungsleistungen umfassen zudem die Anmeldung und Durchsetzung von Nachlassforderungen.

Rechtliche Regelung der Unternehmensnachfolge

Die Kanzlei bietet Ihnen in Bezug auf Ihr Unternehmen juristische Beratung zur Regelung der Firmennachfolge. Dabei erteilt sie juristische Auskünfte zu den rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Fortführung des Unternehmens durch familieninterne oder familienexterne Nachfolger und präsentiert geeignete Maßnahmen zur Einleitung des Generationenwechsels. Zudem entwickelt sie individuelle Nachfolgekonzepte unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben zum Pflichtteilsrecht und zu güterrechtlichen Ansprüchen.

Gestaltung von Vorsorgeregelungen

Sofern Sie rechtliche Vorkehrungen für den Fall einer zukünftigen persönlichen Beeinträchtigung treffen möchten, erhalten Sie Informationen zu geeigneten Vorsorgeregelungen als Absicherung, falls Sie eines Tages Ihre Angelegenheiten nicht mehr persönlich besorgen können oder Erklärungen in Bezug auf medizinische Behandlungen nicht mehr selber abgeben können. So kann etwa mithilfe einer Vorsorgevollmacht eine von Ihnen bevollmächtigte Person später rechtswirksam für Sie handeln und Entscheidungen in Ihrem Sinne treffen. Überdies erhalten Sie juristische Beratung zu den Inhalten einer Patientenverfügung, damit Sie bestimmten medizinischen Maßnahmen zustimmen oder derlei Behandlungen ablehnen können, soweit Sie Ihre Behandlungswünsche später nicht mehr selbst äußern können.

Die juristischen Leistungen beinhalten darüber hinaus:

  • Testament, Erbvertrag, Ehegattenverfügungen, Teilungsanordnung, Vermächtnis, Auflage, Berliner Testament, gemeinschaftliches Testament, Bedingung, vorweggenommene Erbfolge, Vorerbschaft, Nacherbschaft, Stiftungsrecht
  • Pflichtteilsrecht, Pflichtteilsergänzungsanspruch
  • Erbanspruch, Widerruf, Anfechtung, Abfindung
  • Auslegung letztwilliger Verfügungen, Auslegungsvertrag
  • Erbscheinrecht, Erbscheinverfahren
  • Digitaler Nachlass
  • Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht
  • Mediation zur Konfliktlösung von Erbstreitigkeiten

Sofern Sie anwaltliche Unterstützung im Erbrecht benötigen oder Fragen zu den Tätigkeiten der MERCATIUS® Wirtschaftskanzlei haben, können Sie gerne Kontakt aufnehmen.