Die Kanzlei bietet Ihnen eine zielorientierte und versierte Bearbeitung Ihrer rechtlichen Anliegen mit wirtschaftlichem Verständnis, damit Sie Ihre Projekte rechtssicher und erfolgreich umsetzen können. Sie präsentiert Ihnen maßgeschneiderte juristische Lösungen für Ihre rechtlichen Fragestellungen, die Ihre persönlichen Interessen widerspiegeln und Haftungsrisiken zu Ihren Gunsten mindern.
Im Rahmen einer umfassenden und praxisorientierten Rechtsberatung steht Ihnen die Kanzlei bei der rechtswirksamen Begründung, Durchführung und Beendigung Ihrer Vertragsverhältnisse verlässlich zur Seite. Die anwaltlichen Leistungen beinhalten vor allem die vertragsrechtliche Prüfung und Gestaltung von Vereinbarungen im Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Dienstleistungsrecht sowie im gewerblichen Leasing- und Mietrecht.
Überdies berät die Kanzlei Unternehmensmandanten in den Kernbereichen des Wirtschaftsrechts und begleitet sie juristisch vom Herstellungsprozess bis zum Produktvertrieb. Das Portfolio der Beratungsleistungen beinhaltet vor allem das Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Transportrecht sowie das Produkthaftungsrecht. Die Kanzlei entwirft und überprüft dabei nationale und internationale Vereinbarungen, so dass Sie zu einer rechtskonformen und gewinnbringenden Durchführung Ihrer Rechtsgeschäfte gelangen können. Bei Bedarf kann die rechtliche Korrespondenz in englischer Sprache geführt sowie Verträge in Englisch verfasst und übersetzt werden.
Im Falle einer unvermeidlichen streitigen Auseinandersetzung übernimmt die Kanzlei engagiert Ihre anwaltliche Vertretung zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche. Hierbei schöpft sie kosteneffiziente außergerichtliche Rechtsbehelfe aus und führt auch Vergleichsverhandlungen, um zügig zu einer gütlichen Einigung in Ihrem Sinne zu gelangen. Ergänzend zu den Rechtsanwaltsdiensten bietet sie die außerprozessuale Konfliktlösung mithilfe eines Mediationsverfahrens an.
Sofern Sie Fragen zu den Leistungen der Kanzlei haben oder anwaltliche Unterstützung benötigen, können Sie gerne Kontakt aufnehmen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kann Mitarbeitern ein Schadenersatzanspruch nach der DSGVO gegenüber ihrem Arbeitgeber zustehen, falls dieser ihre personenbezogenen Daten betriebsintern an eine Konzerngesellschaft weiterleitet und dies nicht erforderlich sei. Der immaterielle Schaden beruhe auf dem Kontrollverlust über die Daten (BAG, Urt. v. 8. Mai 2025 – 8 AZR 209/21).
Der Bundesgerichtshof (BGH) gab der Klage eines Frachtgut-Empfängers statt auf Schadensersatz gegen einen Unterfrachtführer wegen Verlust des Transportguts. Der Unterfrachtführer könne nach § 421 HGB vom Empfänger unmittelbar in Anspruch genommen werden, wenn er diesem vertraglich die Ware selbst ausliefern sollte (BGH, Urt. v. 24. April 2025 - I ZR 103/24).
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am 19. Dezember 2024 im Rahmen einer Vorabentscheidung (Az.: C-157/23), dass ein Lieferant als Hersteller angesehen und als „Quasi-Hersteller“ für Produktfehler haften könne, falls Übereinstimmung besteht zwischen seinem Erkennungszeichen und dem Namen oder dem Erkennungszeichen des Herstellers, das auf dem Produkt angebracht sei. Unerheblich wäre, ob der Lieferant das Erkennungszeichen selbst physisch am Produkt anbringe.
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Nach der EU-Richtlinie 2025/794 vom 15. April 2025 wird unter anderem die Umsetzungsfrist der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) für die EU-Mitgliedstatten um ein Jahr auf 2027 verschoben. Zudem sollen große Unternehmen der ersten Gruppe des Anwendungsbereichs die Sorgfaltspflichten ein Jahr später ab 2028 erfüllen. Überdies wurde die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) geändert, indem sich die Umsetzungsfrist für einige Wirtschaftsakteure teilweise um zwei Jahre verschiebt.
Die EU-Verordnung über das Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten (EU) 2024/3015 trat Ende 2024 in Kraft und gilt ab Ende 2027. Danach dürften Wirtschaftsakteure in Zwangsarbeit hergestellte Produkte in der EU weder in Verkehr bringen noch ausführen. Überdies müssen sie Zwangsarbeitsrisiken in ihren Lieferketten und Geschäftsabläufen reduzieren. Im Verdachtsfall drohen behördliche Untersuchungen. Sanktionen gegen Verstöße bestimmen die EU-Mitgliedstaaten.
Die Cyberresilienz-Verordnung (EU) 2024/2847 trat Ende 2024 in Kraft und gilt in weiten Teilen ab Dezember 2027. Sie regelt horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen und enthält unter anderem Dokumentationspflichten, CE-Kennzeichnungspflichten und Meldepflichten für Wirtschaftsakteure wie Hersteller, Händler und Einführer.
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Die Absichtserklärung - „Letter of intent“ (LOI) - wird insbesondere im Vorfeld eines Kaufvertrags sowie im gewerblichen Mietvertragsrecht verwendet. Sie dient Vertragspartnern dazu, vor Abschluss eines rechtsverbindlichen Vertrags ihre Verhandlungspositionen schriftlich festzuhalten, um das rechtliches Risiko während der Vertragsverhandlungen zu verringern. Das Ausmaß der Rechtsverbindlichkeit bestimmen die Beteiligten selber, allerdings können im Falle von Pflichtverletzungen gesetzliche Haftungsansprüche bestehen. Mehr dazu hier
Preisanpassungsklauseln sind im Vertragsrecht insbesondere bei langfristiger Vertragsdauer und der damit verbundenen langen Vertragsbindung der Vertragspartner bedeutsam. Der Verwender von derlei Klausel möchte sich in der Regel damit vorbehalten, auch nach Vertragsschluss noch Preisänderungen für seine Leistung je nach Bedarf oder automatisch vornehmen zu können. Die Klauseln umfassen insbesondere Preisklauseln wie Wertsicherungsklauseln im Gewerbemietvertrag oder Sukzessivlieferungsvertrag. Zu beachten ist, dass Klauseln zur Preisänderung gerade im Anwendungsbereich von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) speziellen rechtlichen Voraussetzungen unterliegen. Mehr dazu hier
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Die Kanzlei bietet regelmäßig Vorträge und Seminare zu rechtlichen Themen an, führt Schulungen und Weiterbildungen für Mitarbeiter und Führungskräfte – auch Inhouse - durch und ist als Gastreferentin bei verschiedenen Anlässen aktiv. Nehmen Sie bei Interesse gerne Kontakt auf.