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Die MERCATIUS® Wirtschaftskanzlei unterstützt eine außergerichtliche Konfliktlösung mithilfe der Mediation.

Bei Bedarf bietet die Kanzlei die Durchführung einer außergerichtlichen Mediation an. In dem Verfahren erhalten Konfliktparteien durch einen neutralen Dritten Unterstützung bei der einvernehmlichen Beilegung ihrer Streitigkeiten. Mithilfe einer Mediation können die Parteien selbstbestimmt zu einer interessengerechten Konfliktlösung gelangen.

Im Unterschied zu gerichtlichen Verfahren ist die Teilnahme an einem Mediationsverfahren freiwillig. Zudem können die Beteiligten Einfluss auf den Verfahrensablauf nehmen und eine eigenverantwortliche Entscheidung über das Verhandlungsergebnis treffen.

1. Verfahren der Wirtschaftsmediation

Die Wirtschaftsmediation bezieht sich insbesondere auf solche Konflikte, die in Unternehmen, Institutionen und Organisationen auftreten können, beispielsweise durch einen Change-Management-Prozess, durch Umstrukturierungsmaßnahmen wie Übernahmen, Fusionen oder die bei der Beendigung oder Neuverhandlung von Arbeitsverhältnissen entstehen können. Die Mediation kann vor allem als Werkzeug des betrieblichen Konfliktmanagements bei internen Streitigkeiten wie Teamkonflikten und Konflikten zwischen Abteilungen, Vertretungsorganen, Führungskräften, Personalvertretungen, Mitarbeitern oder auch Gesellschafterstreitigkeiten initiiert werden.

Darüber hinaus erfasst die Wirtschaftsmediation streitige Auseinandersetzungen von Unternehmen mit Außenstehenden wie Kunden, Auftraggebern, Behörden, Zulieferern, Händlern, Handelsvertretern oder weiteren Beteiligten in der Vertriebs- und Lieferkette der Waren und Dienstleistungen.

2. Verfahrensablauf

Die Mediation durchläuft verschiedene Verfahrensphasen, in denen die von den Teilnehmern eingebrachten Konfliktthemen in der individuell festgelegten Reihenfolge bearbeitet werden. Sie erhalten dabei Unterstützung durch die Mediatorin, die das Verfahren leitet und den Dialog zwischen ihnen erleichtert, indem sie kommunikative Hilfestellungen für einen sachlichen Austausch bietet.

Dabei formulieren die Beteiligten ihre persönlichen Ziele, wählen die Konfliktthemen und entwickeln gemeinsam geeignete Lösungsoptionen. Hiernach bewerten sie die Lösungsvorschläge unter Berücksichtigung ihrer Interessen und zeigen geeignete Kompromisslösungen auf. Im Falle einer erfolgreichen Einigung können sie darüber eine verbindliche Abschlussvereinbarung schließen.

3. Rolle der Mediatorin

Die Leitung des Verfahrens obliegt der Mediatorin. Sie ist von den Parteien unabhängig und nimmt eine neutrale Position ein. Dies erleichtert eine faire Verhandlungsführung und kann in Vermittlungsgesprächen deeskalierend wirken. Sie dient als „Brückenbauerin“ zwischen den Konfliktparteien, ohne, dass diese die Kontrolle über das Verhandlungsergebnis abgeben.

4. Einleitung einer Mediation

Der Mediation kann durch eine Mediationsvereinbarung eingeleitet werden, welche die Parteien untereinander für den Konfliktfall schließen. Teilweise enthalten Satzungen, Verträge und andere Vereinbarungen im Rahmen des Konfliktmanagements Mediationsklauseln, um Streitigkeiten diesem Verfahren zuzuführen. Darüber hinaus bedarf eines Mediationsvertrags mit der Person, die mit der Durchführung der Mediation konkret betraut werden soll.

5. Vorteile einer Mediation

Eine Mediation kann den Teilnehmern viele Vorteile bieten. Im Wesentlichen zählen zu den Vorzügen des Verfahrens folgende Merkmale:

  • Eigenverantwortliche Konfliktlösung
    Im Unterschied zu gerichtlichen Verfahren, in denen Richter überwiegend durch Urteil über den Konfliktausgang entscheiden, wird das Ergebnis der Mediationsverhandlungen von den Parteien selbst bestimmt. Sie erhalten hierbei lediglich pragmatische und kommunikative Hilfestellungen von der Mediatorin, um zu einer eigenverantwortlichen Einigung zu gelangen. Durch die Einbeziehung der Interessen aller Beteiligten werden die Weichen zur Erzielung einer „Win-Win“-Lösung gestellt.
  • Flexible Lösungsoptionen
    Die Parteien entscheiden selbst darüber, welche Konfliktthemen sie einbringen und dem ergebnisorientierten Einigungsversuch zuführen möchten. Im Vergleich zu Gerichtsverfahren steht in einer Mediation weder die vergangenheitsorientierte Aufarbeitung des Disputs noch die Klärung von Schuldfragen im Mittelpunkt, ebenso wenig sind die Beteiligten auf gesetzlich zwingende Anspruchsgrundlagen, Beweismittel oder justiziable Rechtsfolgen beschränkt. Vielmehr können sie maßgeschneiderte und zukunftsorientierte Lösungsoptionen entwickeln, welche alle für sie relevanten Faktoren berücksichtigen und auf ihre persönlichen Ressourcen und Interessen abgestimmt sind. So lässt sich neben der Beilegung der Konfliktsituation zugleich eine hohe Zufriedenheit über ein nachhaltig wirkendes Ergebnis erreichen.
  • Freie Verfahrensgestaltung
    Die Mediation kann als freiwilliges Verfahren nach dem Willen der Parteien praktisch jederzeit durchgeführt werden, selbst nachdem bilaterale Einigungsversuche zunächst gescheitert sind. Sie kann auch noch während eines laufenden Gerichtsprozesses initiiert werden. Sofern dieser für die Dauer der Mediation ruhen kann, bleibt der Rechtschutz der Beteiligten erhalten.
    Die Teilnehmer können zudem viel Einfluss auf den Verfahrensablauf nehmen und so beispielsweise den Ort, die Anzahl und die Dauer der Mediationsverhandlungen selbst festlegen. Damit bietet ihnen die Verfahrensstruktur hohe Kontrolle und Flexibilität, was zu einer raschen, ressourceneffizienten und kostengünstigen Streitbeilegung beitragen kann. Eine juristische Auseinandersetzung kann im Falle einer erfolgreichen Mediation vermieden oder für erledigt erklärt werden.
  • Wahrung der Vertraulichkeit
    Die Mediation bietet als vertrauliches Verfahren ohne öffentliche Verhandlung eine diskrete Verhandlungsatmosphäre. Sofern der Disput sensible Themen wie Betriebsgeheimnisse, Geschäftsgeheimnisse oder private Angelegenheiten der Beteiligten berührt, erscheint sie vorzugswürdig gegenüber solchen Verfahren, die öffentlich verhandelt werden. Ergänzend können die Parteien untereinander vertragliche Vereinbarungen schließen, um die Diskretion in Bezug auf die ausgetauschten Informationen zu sichern.
  • Erleichterung der Kommunikation
    In der Mediation können bei Bedarf verschiedene Kommunikationstechniken und visuelle Hilfsmittel zur Erleichterung der Gesprächsbereitschaft der Parteien eingesetzt werden. Sie können einen konstruktiven Austausch ermöglichen und in Verhandlungen deeskalierend wirken. Zu den klassischen Methoden des Verhandelns zählen die Inhalte des Harvard-Konzeptes, das dazu beitragen kann, in einer Auseinandersetzung auf sachlicher Ebene zu argumentieren und kreative Lösungen zu entwickeln. Die Verhandlungsmethoden können Teilnehmern dabei helfen, ihre persönlichen Ziele verständlich zu formulieren, um trotz aller widerstreitenden Interessen einen konsensorientierten Dialog miteinander zu führen und einen Ausweg aus der Konfliktsituation zu finden.

6. Grenzen der Mediation

Neben den Chancen, welche die Mediation den Beteiligten bietet, können dem Verfahren auch Hindernisse entgegenstehen, welche die Durchführung im Einzelfall erschweren oder sogar ausschließen können. Hierzu gehören beispielsweise folgende Aspekte:

  • Mangelnde Kooperationsbereitschaft
    Die Mediation wird von Parteien freiwillig eingeleitet und hängt von ihrer Mitwirkung ab. Sofern sie eine aktive Teilnahme verweigern und direkte Gespräche am Verhandlungstisch ablehnen, steht dies der Durchführung des Verfahrens entgegen.
  • Starke Machtgefälle
    Aufgrund der neutralen und allparteilichen Verfahrensführung sind die Parteien in der Mediation dazu angehalten, möglichst auf Augenhöhe miteinander zu verhandeln. Ein zu starkes Machtungleichgewicht zwischen ihnen kann sich im Einzelfall nachteilig auf die Verhandlungspositionen auswirken und eine erfolgreiche Einigung gefährden.
  • Fehlende Entscheidungsbefugnis
    In der Mediation können nur solche Konfliktinhalte verhandelt werden, die der Disposition der Parteien unterliegen. Themen, die nicht dem Entscheidungs- noch Einflussbereich der Beteiligten unterfallen, können in dem Verfahren nicht behandelt werden.

7. Eignung der Mediation für besondere Konfliktfälle

Grundsätzlich lassen sich in einem Mediationsverfahren vielfältige Konfliktarten bearbeiten wie Teamkonflikte, Verteilungskonflikte oder Zielkonflikte. Die folgenden Eigenschaften der Mediation können die Lösung bestimmter Konfliktsituationen besonders fördern:

  • Durch die Vertraulichkeit des Verfahrens eignet sich Mediation insbesondere für solche Konfliktfälle, in denen die Parteien eine diskrete Beilegung ihrer Streitigkeiten wünschen und ihre Themen und Lösungsvorschläge unbeobachtet von der Öffentlichkeit und möglichst geräuschlos verhandeln möchten.
  • Da die Mediation auf eine einvernehmliche Einigung abzielt, eignet es sich für Auseinandersetzungen, in denen die Beteiligten keine „verbrannte Erde“ hinterlassen möchten, sondern ihre geschäftliche Beziehung und Verbundenheit trotz widerstreitender Interessen für die Zukunft aufrechterhalten möchten oder eine endgültige, aber dabei sachliche, konstruktive Beendigung in einem strukturierten Verfahren anstreben.
  • Die Mediation kann insbesondere zum Einsatz kommen, falls bilaterale Gespräche stagnieren, als zu belastend empfunden werden, Dialoge aggressiv und unsachlich geführt werden und dadurch zu eskalieren drohen, oder falls durch die dauerhafte Aufrechterhaltung des Konflikts irreversible Nachteile für die Beteiligten drohen und eine zeitnahe Lösung gewünscht wird.
  • In der Mediation können die Parteien das Tempo der Konfliktbearbeitung selber beeinflussen. Sie bietet sich daher an, falls sie an einer zügigen Erledigung des Konflikts interessiert sind, etwa weil von der Klärung weitere Entscheidungen und Dispositionen abhängen, die sich zeitlich nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand aufschieben lassen.
  • Die Mediation ermöglicht die Erzielung kreativer Lösungen. Sie kommt daher in Betracht, falls Gerichtsprozesse und andere konfrontative Verfahren eine befriedigende Aufarbeitung des Konflikts nicht erwarten lassen, etwa weil sich die Themen oder angestrebten Lösungen nicht auf prozessuale Anträge oder reine Rechtsfragen beschränken lassen, das Prozessrisiko unberechenbar erscheint oder sich die Parteien mehr Gestaltungsspielraum für einen konsensfähigen Kompromiss wünschen.
Haben Sie Fragen oder benötigen weitere Informationen zum Mediationsverfahren? Dann nehmen Sie gerne Kontakt auf.