Die Kanzlei begleitet Unternehmen rechtlich bei der digitalen Transformation und unterstützt sie dabei, den neuen gesetzlichen Rahmen für technologische Innovationen in Deutschland und Europa einzuhalten, damit sie eine rechtssichere und vorteilhafte Anwendung erzielen.
Sie liefert detaillierte Rechtsinformationen zu nationalen und europarechtlichen Vorschriften, die Wirtschaftsakteure in Bezug auf Datenschutz und Digitalisierung beachten müssen. Dabei verschafft sie ihnen einen Überblick über konkrete Anforderungen und individuelle Rechtspflichten und präsentiert sodann praxisnahe Handlungsempfehlungen unter Beachtung ihrer wirtschaftlichen Belange, so dass sie die anwendbaren regulatorischen Vorgaben einhalten und Haftungsrisiken effektiv reduzieren können.
Zudem hält die Kanzlei Marktteilnehmer über aktuelle Gesetzesänderungen und Rechtsentwicklungen in Deutschland und in der Europäischen Union auf dem Laufenden, die für ihre geschäftlichen Aktivitäten bedeutsam sind, bei Bedarf in Form eines branchenspezifischen Newsletters. Hierbei berücksichtigt sie gesetzliche Neuregelungen, die insbesondere zur Modernisierung, Digitalisierung und Entlastung von Betrieben beitragen sollen. Dies umfasst auch rechtliche Vereinfachungen auf europäischer Ebene, etwa durch neue Digitalgesetze sowie Omnibus-Pakete.
Die Kanzlei berät Verantwortliche umfassend zu rechtlichen Anforderungen, die nach der DSGVO, dem Bundesdatenschutzgesetz und weiteren datenrelevanten Normen bei der Datenverarbeitung zu beachten sind, und bietet präzise Hilfestellung bei der rechtkonformen Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen, damit sie Nachteile wie behördliche Sanktionen effektiv vermeiden können.
Zu den Schwerpunkten der anwaltlichen Beratungsleistungen zählen betriebliche Compliance-Maßnahmen mit dem Ziel der rechtswirksamen Verarbeitung von personenbezogenen Daten sowie zur Minderung rechtlicher Risiken. Dabei liefert die Kanzlei unter anderem fundierte Auskünfte zur Zulässigkeit der Erhebung, Speicherung und Löschung solcher Daten, die in Arbeitsverhältnissen verarbeitet werden wie Beschäftigtendaten und Bewerberdaten.
Ergänzend unterstützt sie Wirtschaftsteilnehmer bei der Erfüllung von sektorspezifischen Datenschutzregelungen, die zum Beispiel bezüglich Lieferanten- und Kundendaten gelten, und berät sie ausführlich zum regelgerechten Umgang mit schutzbedürftigen Daten, die beim Einsatz neuer Technologien und durch Produkte mit digitalen Elementen wie smarten Geräten generiert werden.
Die Kanzlei leistet außerdem effektive Umsetzungshilfe zur wirksamen Erstellung der erforderlichen datenschutzrelevanten Dokumente, die zum Beispiel der Einhaltung von Nachweis- und Informationspflichten dienen. Die juristischen Tätigkeitsbereiche beinhalten unter anderem die Gestaltung und Prüfung von datenbezogenen Verträgen und Erklärungen wie Datenschutzhinweise, Unternehmensrichtlinien, Verhaltenskodizes oder Einwilligungen. Sofern Gesetzesänderungen eine Aktualisierung der Vertragswerke erfordern, bringt die Kanzlei diese auf den neuesten Stand, um vertragsrechtliche Risiken zu vermeiden.
Zum Schutz vertraulicher Unternehmensdaten wie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und weiteren wirtschaftlich sensiblen Informationen entwickelt die Kanzlei bedarfsgerechte Vertragslösungen wie Geheimhaltungsvereinbarungen. Überdies berät sie betroffene Wirtschaftsbeteiligte zu notwendigen Maßnahmen wie Meldeplichten im Falle von Datenschutzverletzungen und hilft bei der Klärung rechtlicher Fragestellungen in Bezug auf die Benennung und Abberufung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten.
Die Rechtsdienstleistungen richten sich auch an junge Unternehmen und Startups, denen die Kanzlei Auskünfte zu datenschutzrechtlichen Verpflichtungen im Rahmen der Geschäftsaufnahme erteilt. Sie vermittelt dabei praxisnahe Kenntnisse zu Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung, Dokumentationspflichten sowie geeigneten organisatorischen Maßnahmen, die zur Datensicherheit beitragen können. Ergänzend liefert sie Hinweise zu notwendigen vertraglichen Vereinbarungen zum Schutz von personenbezogenen Daten und sensibilisiert sie für rechtliche Risiken, die im Zusammengang mit Datenverarbeitungsvorgängen bestehen können, wobei sie auch juristische Lösungen zur Risikominimierung aufzeigt.
Die Kanzlei berät Produzenten, die Waren mit digitalen Elementen herstellen und vertreiben, über die gesetzlichen Vorgaben und ihre Pflichten in Bezug auf den datenschutzrechtlichen Umgang mit Daten, die von den Waren erzeugt werden, beispielsweise über smarte Funktionen wie IoT-Anwendungen. Dies betrifft Vorschriften wie die EU-Datenverordnung mit besonderen Regelungen zum Datenzugang und zur Datennutzung. Die Kanzlei unterstützt Marktteilnehmer bei der Umsetzung der gebotenen Maßnahmen unter Beachtung datenschutzrechtlicher Aspekte und haftungsrelevanter Risiken.
Ergänzend erteilt sie rechtliche Auskunft zu gesetzlichen Sicherheitsanforderungen, die unter anderem nach der Cyberresilienz-Verordnung für Produkte mit digitalen Elementen gelten, die auf dem EU-Markt bereitgestellt werden. Danach sind Hersteller vernetzter Geräte dazu verpflichtet, potentielle Produkt- und Cybersicherheitsrisiken bereits beim Produktdesign sowie bei der Produktenwicklung und Produktion zu verringern.
Die Kanzlei unterstützt betroffene Marktakteure bei der rechtswirksamen Anwendung der gesetzlichen Vorgaben, die in Abhängigkeit von der Produktkategorie unterschiedlich strenge Pflichten vorsehen können, zum Beispiel die Durchführung von produkt- und lieferkettenbezogenen Risikobewertungen oder von besonderen Konformitätsbewertungsverfahren für wichtige und kritische Produkte. Außerdem erhalten sie Hinweise zu gesetzlichen Ausnahmefällen und Abgrenzung von weiteren produktsicherheitsrelevanten Gesetzen und Verordnungen im Einzelfall.
Die Kanzlei begleitet Unternehmen rechtlich bei der Einführung des Digitalen Produktpasses (DPP) und informiert sie über neue europarechtliche Regelungen, die für verschiedene Produktgruppen eingeführt werden, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Dazu zählen zum Beispiel Batterien, Eisen und Stahl, Textilien, Bauprodukte, Reifen, Möbel, Spielzeug oder Detergenzien.
Sie bietet passpflichtigen Marktakteuren wie Produzenten, Importeuren und Händlern zielgerichtete rechtliche Unterstützung zur Vorbereitung und konformen Implementierung der anwendbaren Rechtsnormen und Standards, zu denen etwa die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte und produktspezifische EU-Rechtsvorschriften wie delegierte Rechtsakte oder die Batterie-Verordnung zählen.
Die rechtsanwaltliche Beratung umfasst dabei besondere DPP-Anforderungen, welche die betroffenen Stakeholder je nach Artikel und Rolle entlang der Wertschöpfungskette dazu verpflichten, bestimmte Produktinformationen digital zu erfassen und über den registrierten Produktpass teils öffentlich zugänglich zu machen. Gesetzesabhängig können die Angaben unterschiedliche Produktdatenpunkte beinhalten wie Hersteller, Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit, Konformitätsnachweise, Materialinformationen und weitere produktbezogene Daten. Überdies sind passrelevante Kennzeichnungspflichten zu beachten für Artikel, Verpackungen und Etiketten, zu deren Erfüllung die Kanzlei versierte Praxishilfe bietet.
Die Kanzlei berät Wirtschaftsbeteiligte, die in relevanten Sektoren und Branchen als wichtige Einrichtung gelten, im Hinblick auf die Einhaltung der sicherheitsrelevanten Vorgaben zur Förderung ihrer Resilienz. Sie liefert fundierte Rechtsinformationen zu den unternehmerischen Verpflichtungen, die je nach Verantwortlichkeit Registrierungspflichten, Risikoanalysen, Unterrichtungspflichten sowie erweiterte Meldepflichten von Betreibern beinhalten können. Hierbei bezieht sie auch spezifische Gesetzesregelungen für Geschäftsleitungen ein, wonach diese etwa die Durchführung von Risikomanagementmaßnahmen, Überwachungspflichten und Schulungspflichten erfüllen müssen und daher einem erhöhten Haftungsrisiko unterliegen.
Die Kanzlei berät Wirtschaftsakteure in Bezug auf die geltenden Rechtsanforderungen, die beim unternehmensbezogenen Einsatz von KI-Systemen zu beachten sind und vermittelt einen Überblick über europarechtliche Vorgaben wie der KI-Verordnung und nationale Umsetzungsgesetze im Zusammenhang mit datenschutzrechtlichen Vorgaben. Dabei liefert sie Rechtsinformationen zu aktuellen Rechtsänderungen und Gesetzgebungsverfahren, die für betriebliche KI-Nutzungen bedeutsam sind.
Sie liefert konkrete Hinweise zu den spezifischen Pflichten und Verantwortlichkeiten, die in Abhängigkeit von der Rolle in der Wertschöpfungskette, von Zweck, Nutzung oder Risikostufe einzelner KI-Modelle etwa für Betreiber, Einführer oder Händler unterschiedlich ausgestaltet sind.
Zudem unterstützt die Kanzlei die Entwicklung von KI-Kompetenzen und berät Marktakteure zu rechtlichen Anforderungen, die für bestimmte Produktgruppen gelten können. Dabei berücksichtigt sie auch potentielle rechtliche Risiken, die zum Beispiel die Produktsicherheit und den datenschutzkonformen Einsatz von Künstlicher Intelligenz betreffen und rechtliche Maßnahmen zur Risikoreduktion erfordern können.
Die Beratungsleistungen umfassen darüber hinaus: