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Rechtsanwaltsdienste zum Datenschutz und zu neuen Technologien aus Wuppertal:

Die Kanzlei bietet eine ausführliche Rechtsberatung im Datenschutzrecht und zu Rechtsvorschriften auf europäischer und nationaler Ebene, die datenbasierte neue Technologien wie künstliche Intelligenz und IoT regulieren und vor allem Wirtschaftsakteure betreffen, die Waren mit digitalen Elementen erzeugen oder vertreiben. Dabei berücksichtigt sie insbesondere nationale und europäische Gesetzesregelungen, die sich auf Ihre produktbezogene Haftung, Sicherheit und Compliance der Datenverarbeitung auswirken können.

Rechtsberatung im Datenschutzrecht

Sie erhalten engagierte rechtliche Unterstützung zur Umsetzung der geltenden Datenschutzgesetze wie der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Hierbei bietet Ihnen die Kanzlei die versierte rechtliche Prüfung und Gestaltung von datenschutzrechtlichen Hinweisen, Verträgen und Formularen an sowie deren Anpassung an aktuelle Entwicklungen und Änderungen der Rechtsprechung oder Gesetzeslage. Überdies erhalten Sie rechtliche Beratung zu Ihren datenschutzrechtlichen Pflichten, Ansprüchen und Haftungsrisiken in Vertragsverhältnissen und zu den rechtlichen Voraussetzungen einer datenschutzkonformen Verarbeitung von personenbezogenen Daten.

Die anwaltlichen Beratungsleistungen richten sich unter anderem an Unternehmen, Gesellschaften und Vereine in Bezug auf die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Datenverarbeitungen wie die Erhebung, Speicherung, Aufbewahrung oder Löschung von personenbezogenen Daten von Beschäftigten, Gesellschaftern, Mitgliedern oder Kunden. Dies umfasst die Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen von besonderen Formen der Datenverarbeitung wie Videos, Fotos oder Bildaufnahmen auf Veranstaltungen, auf dem Betriebsgelände oder in Arbeitsstätten.

Darüber hinaus bietet Ihnen die Kanzlei die rechtliche Prüfung und Erstellung von Datenschutzhinweisen, Vertraulichkeitsvereinbarungen und Einwilligungserklärungen für Mitarbeiter, Kunden, Gesellschafter und Mitglieder an. Überdies berät sie Verantwortliche der Datenverarbeitung zu den gesetzlich erforderlichen Inhalten von Datenschutzerklärungen wie die Angabe der Rechtsgrundlage, Verarbeitungszwecke oder Betroffenenrechte sowie zum Umfang ihrer datenschutzrechtlichen Pflichten wie Informationspflicht, Anzeigepflicht, Löschungspflicht oder Meldepflicht gegenüber Datenschutzaufsichtsbehörden und Betroffenen im Falle von Datenschutzverstößen.

Außerdem hinaus bietet die Kanzlei die datenschutzrechtliche Beratung zu externen und internen Datenschutzbeauftragten und ihren Aufgaben, ihrer Haftung und rechtlichen Stellung an. Dies umfasst die Klärung der gesetzlichen Pflicht zur Benennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten sowie die Beratung zur Anwendbarkeit von arbeitsrechtlichen Vorschriften auf dessen Beschäftigungsverhältnis.

Die Kanzlei berät überdies Auftragsverarbeiter und Verantwortliche zu ihren rechtlichen Aufgaben, Pflichten und Haftungsrisiken in Bezug auf die Auftragsverarbeitung im Inland und im Ausland. Sie bietet dabei insbesondere die juristische Prüfung und Gestaltung von Auftragsverarbeitungsverträgen und Geheimhaltungsvereinbarungen an.

Bei Bedarf erhalten Unternehmen rechtliche Beratung zum Aufbau einer internen Datenschutzorganisation und zur Einhaltung des betrieblichen Datenschutzrechts, insbesondere in Bezug auf den Kundendatenschutz und Beschäftigtendatenschutz. Dabei werden auch persönliche Haftungsrisiken von Gesellschaftsorganen und Führungskräften im Rahmen der Datenschutz-Compliance berücksichtigt. Überdies bietet die Kanzlei die rechtliche Gestaltung und Prüfung von Unternehmensrichtlinien zum Beschäftigtendatenschutz, zum Kundendatenschutz, zu Home-Office-Arbeitsplätzen und zur Nutzung digitaler Medien und Arbeitsmittel im Betrieb an.

Darüber hinaus berät die Kanzlei Unternehmen rechtliche zur Umsetzung von Datenschutzvorgaben beim Einsatz smarter Technologien und digitalen Arbeitsmethoden in der Unternehmensorganisation und Produktion. Hierbei werden auch europäische Rechtsentwicklungen zur Zulässigkeit der Nutzung von Zukunftstechnologien und aktuelle Urteile in Bezug auf die Digitalisierung von betrieblichen Organisationstrukturen einbezogen. Zudem berät die Kanzlei Unternehmen in Bezug auf die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen der Automatisierung von Produktionsprozessen und der Herstellung und Vernetzung von intelligenten Produkten.

Zudem berät die Kanzlei zur datenschutzkonformen Datenübermittlung in das EU-Ausland oder den Datentransfer in Drittländer außerhalb der Mitgliedstaaten. Dies umfasst die Klärung von geeigneten Garantien, des ausreichenden Datenschutzniveaus sowie der zulässigen Anwendung von Standardvertragsklauseln.

Die Kanzlei berät überdies Betriebsinhaber und Gewerbetreibende zu datenschutzrechtlichen Maßnahmen, die sie aufgrund der Corona-Pandemie umsetzen müssen, insbesondere zur rechtlichen Umsetzung von Hygienevorschriften. Dies beinhaltet unter anderem die Beratung zum Umgang mit Kontaktdaten von Kunden zur Ermöglichung einer Nachverfolgung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie sowie zur Gestaltung und Aufbewahrungsdauer von Gästelisten. Darüber hinaus bietet die Kanzlei Rechtsberatung zu den Voraussetzungen des Schutzes von personenbezogenen Daten bei der Nutzung von digitalen Arbeitsprozessen und im Home-Office.

Rechtsberatung zum Einsatz neuer Technologien wie KI und IoT

Sie erhalten bei Bedarf eine ausführliche rechtliche Beratung zu Ihren Rechten, Pflichten und Haftungsrisiken, die vor allem die EU-KI-Verordnung (EU AI Act) beim Einsatz und Vertrieb von künstlicher Intelligenz für Wirtschaftsakteure wie Anbieter, Betreiber, Einführer und Bevollmächtigte vorsieht. Hierzu zählen etwa die Beachtung verbotener Praktiken im KI-Bereich sowie die Erfüllung von Schulungspflichten, Transparenzpflichten und Kennzeichnungspflichten.

Die Rechtsberatung umfasst dabei risikobasierte gesetzliche Compliance-Anforderungen wie KI-Kompetenz, Dokumentationspflichten, Daten-Governance-Verfahren, Registrierungspflichten und Konformitätsbewertungen, die vor allem Hersteller in Bezug auf Hochrisiko-KI-Systeme für bestimmte Produkte beachten müssen.

Zudem unterstützt die Kanzlei Sie juristisch bei der Risikoeinstufung von KI-Anwendungen, bei der vertraglichen Gestaltung von Aufträgen mit Bevollmächtigten und bei der rechtskonformen Erstellung von Bedienungsanleitungen und Verhaltenskodizes.

Überdies erhalten Sie anwaltliche Unterstützung bei der praktischen Umsetzung der EU-Datenverordnung (EU Data Act), die einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung ermöglichen soll, insbesondere in Bezug auf IoT-Daten, die von Unternehmen über digitale Anwendungen generiert werden. Nach dem Datengesetz müssen Dateninhaber wie Hersteller von vernetzten Produkten umfangreiche gesetzliche Anforderungen in Bezug auf die Datenweitergaben und Datennutzung erfüllen. Die Kanzlei berät Sie dabei rechtlich zu Ihren relevanten Pflichten wie der Bereitstellung von Produktdaten und verbundenen Dienstdaten an Nutzer. Überdies erhalten Sie rechtsanwaltliche Unterstützung bei der Erstellung rechtskonformer Vertragsklauseln.

Die rechtlichen Beratungsleistungen umfassen darüber hinaus:

  • Datenschutzerklärungen, Datenschutzhinweise, Verzeichnis über die Datenverarbeitung, Merkblatt zum Datenschutz, Angabe der Verarbeitungszwecke, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Einwilligung
  • Rechte und Pflichten des Verantwortlichen bei der Datenverarbeitung, Informationspflicht, Aufbewahrungspflicht, Löschungspflicht, Rechenschaftspflicht, Datenschutz-Folgenabschätzung, Dokumentationspflicht, Mitteilungspflicht, Benachrichtigungspflicht bei Datenschutzverletzungen, Datenpannen, Meldepflicht bei Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden
  • Beauftragung von internen und externen Datenschutzbeauftragten, betrieblicher und freiwilliger Datenschutzbeauftragter, Arbeitsrecht, Bestellung, Abberufung, Haftung, Kündigungsrecht, Kündigungsschutz, Widerruf der Beauftragung, Beratungsvertrag
  • Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag), Gesamtschuldnerhaftung, gesamtschuldnerische Haftung, Regresshaftung, Innenausgleich, Ausgleichsanspruch, Haftung von Auftragsverarbeitern
  • Schutz besonderer Kategorien von Daten, sensitive Daten, Gesundheitsdatenverarbeitung
  • Verpflichtung auf das Datengeheimnis, Vertraulichkeitsvereinbarung, Verschwiegenheitsvereinbarung, Geheimhaltungsvereinbarung
  • Datenverarbeitung, besondere Zwecke, Vertragserfüllung, Vertragsanbahnung, Werbung, überwiegende Interessen, Werbezwecke, Videoüberwachung, Fotoaufnahmen
  • Betroffenenrechte, Recht auf Vergessenwerden, Auskunftsrecht, Informationsrecht, Verletzung von Datenschutzbestimmungen, Beschwerderecht, Recht auf Löschung, Widerspruchsrecht, Widerruf der Einwilligung, Schadenersatzanspruch
  • Sicherheit der Datenverarbeitung, Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen, Datensicherheit
  • Betrieblicher Datenschutz, Mitarbeiterdatenschutz, Whistleblower-Regelungen, datenschutzrechtliche Betriebsvereinbarungen, Richtlinien zur Nutzung von Internet und Emails, Bewerberdatenschutz, Arbeitnehmerdatenschutz, Konzerndatenschutz
  • Internationales Datenschutzrecht, Datentransfer in Drittstaaten, europäisches Ausland, Nicht-EU-Länder, internationaler Datenverkehr, Weiterübermittlung beim Hosting und Cloud-Computing, geeignete Garantien, Standarddatenschutzklauseln
  • Mediation von datenschutzrechtlichen Konflikten, außergerichtliche Konfliktlösung im Datenschutzrecht
  • Mediation, außergerichtliche Streitbeilegung, Konfliktmanagement