Die Kanzlei berät Sie zu Ihren Rechten und Pflichten bei der Begründung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Sie bietet rechtliche Unterstützung durch die Prüfung und den Entwurf von arbeitsrechtlichen Verträgen und Erklärungen. Darüber hinaus übernimmt sie die anwaltliche Vertretung zur Geltendmachung, Durchsetzung und Abwehr von arbeitsrechtlichen Ansprüchen in arbeitsgerichtlichen Verfahren und begleitet auch Vergleichsverhandlungen zur Erzielung einer gütlichen Einigung.
Die Kanzlei berät Sie juristisch bereits während der arbeitsrechtlichen Vertragsverhandlungen zur Vorbereitung eines Arbeitsverhältnisses oder Ausbildungsverhältnisses. Dies umfasst die Rechtsberatung von Arbeitgebern zur Durchführung von Bewerbungsverfahren und Vorstellungsgesprächen.
Darüber hinaus entwirft und überprüft die Kanzlei insbesondere Arbeitsverträge über ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, Berufsausbildungsverhältnis, geringfügiges Beschäftigungsverhältnis und Leiharbeitsverhältnis. Die rechtliche Gestaltung und Prüfung bezieht sich vor allem auf relevante Vertragsklauseln zu Teilzeitarbeit, Befristung, Zusatzvergütungen wie Boni, Urlaubsgewährung, Überstundenabgeltung, Verschwiegenheitspflichten, betrieblicher Datenschutz und Vertragsstrafen.
Sofern im Verlauf des Arbeitsverhältnisses Pflichtverletzungen oder Leistungsstörungen auftreten, prüft die Kanzlei rechtliche Abhilfemaßnahmen wie Abmahnung oder Freistellung. Darüber hinaus bietet sie Rechtsberatung an zu den Möglichkeiten einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses wie Aufhebungsvertrag, ordentliche oder außerordentliche Beendigungskündigung oder Änderungskündigung. Dies umfasst die Klärung der rechtlichen Voraussetzungen einer wirksamen Entlassung wie Kündigungsgrund, Kündigungsschutz, soziale Rechtfertigung, Betriebsratsbeteiligung, Sozialauswahl und die Einhaltung von Kündigungsfristen oder Formerfordernisse. Die Beratung berücksichtigt auch rechtliche Folgeansprüche einer Beendigung wie Abfindungszahlung, Urlaubsabgeltung, Zeugniserteilung, Herausgabe von Arbeitsmitteln, Rückzahlung von Fortbildungskosten oder Wettbewerbsverbote.
Überdies überprüft die Kanzlei bestehende Arbeitsverträge auf rechtliche Fehler und Möglichkeiten einer vorzeitigen Auflösung hin durch Anfechtung, Widerruf oder Rücktritt. Zudem gestaltet sie bei Bedarf nachträgliche Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen oder entwirft einen Aufhebungsvertrag zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie berät die Kanzlei Arbeitgeber insbesondere zu aktuellen Gesetzesänderungen und zu gesetzlichen Voraussetzungen der Beantragung von Kurzarbeitergeld. Außerdem bietet sie rechtliche Beratung zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern an. Dies umfasst die Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der Umsetzung der geltenden Hygieneregeln wie Maskenpflicht und Abstandsregeln am Arbeitsplatz, in Büros, Kantinen, Aufenthaltsräume, Produktionsanlagen, Geschäftsräumen und Ladenlokalen.
Überdies berät die Kanzlei Unternehmen zur datenschutzkonformen Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Arbeitnehmern, Bewerbern, Vertragspartnern und Geschäftskunden. Die Beratung beinhaltet insbesondere die rechtlichen Voraussetzungen der zulässigen Erhebung, Übertragung und Speicherung von personenbezogenen Daten sowie die Einhaltung von Aufbewahrungsfristen und den rechtlichen Umgang mit Datenschutzverstößen.
In Bezug auf die beschleunigte Digitalisierung von Arbeitsprozessen berät die Kanzlei zudem zu neuen Arbeitsmodellen wie “New Work”, „Bring your own device (BYOD) oder Coworking. Zudem bietet sie Arbeitgebern die Beratung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Einrichtung von Heimarbeitsplätzen, zu den Rechten und Pflichten im Homeoffice und zur rechtskonforme Gestaltung von mobilen Arbeitsmethoden unter Berücksichtigung des geltenden Datenschutzrechts.
Die juristischen Leistungen beziehen sich darüber hinaus auf: