Die Kanzlei berät Wirtschaftsakteure zielorientiert imdeutschen und europäischen Produktrecht, damit sie Ihre Waren rechtssicherherstellen und in Verkehr bringen können. Sie bietet vor allem Herstellern,Importeuren und Händlern umfassende Rechtsinformationen zu ihren gesetzlichenPflichten und Rechten, die im Rahmen der Produkthaftung, Produktsicherheit undGewährleistung bestehen. Überdies begleitet sie Produkteinführungen und berätetablierte Unternehmen sowie Startups zum Markteintritt und zu Produktanforderungenin Deutschland und in der Europäischen Union.
Die Beratungsleistungen beinhalten dabei auch die versierteVertragsgestaltung und detaillierte Prüfung von produktbezogenen Vereinbarungenwie Kauf- und Lieferverträgen und Vertragsbedingungen. Hierbei präsentiert sieIhnen vorteilhafte vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten, um Sicherheits- undHaftungsrisiken zu Ihren Gunsten effektiv zu mindern. Bei Bedarf passt siebestehende Verträge an gesetzliche Neuerungen an, so dass Sie einerechtskonforme Vertragsdurchführung erzielen.
Im Falle von Produktgefahren oder Schäden durchProduktmängel erhalten Sie lösungsorientierte Hinweise zu geeignetenRechtsmitteln sowie zu Korrekturmaßnahmen, Meldepflichten undInformationspflichten gegenüber Kunden und Behörden. Überdies übernimmt sie dieanwaltliche Vertretung zur rechtlichen Durchsetzung von Gewährleistungsrechtenund Haftungsansprüchen.
Die Kanzlei erteilt Ihnen außerdem wichtigeRechtsinformationen zu aktuellen Entwicklungen und Gesetzesänderungen imProduktrecht, die sich auf Ihre Geschäftsaktivitäten und Vertragsverhältnisseauswirken können, bei Bedarf in Form eines regelmäßigen Newsletters. Hierbeiberücksichtigt sie vor allem neue Pflichten und bürokratische Erleichterungenfür Unternehmen, etwa durch EU-Omnibus-Pakete, sowie Änderungen am neuenRechtsrahmen für EU-Produktvorschriften (NLF). So können Sie neue Bestimmungeneffektiv und fristgerecht in Ihrem Betrieb implementieren und Nachteile wieSanktionen durch Marktüberwachungsbehörden vermeiden.
Die Beratungsleistungen erfolgen branchenübergreifend undbeziehen sich unter anderem auf neue industrielle Teile und Komponenten,Rohstoffe, Konsumgüter, smarte Produkte sowie produktbezogene Dienstleistungen,aber auch gebrauchte, überholte oder wiederaufbereitete Waren.
Sie erhalten detaillierte Auskünfte zu Ihren Rechten undPflichten im Kontext der gesetzlichen Produkthaftung und Gewährleistung. DieBeratungsleistungen berücksichtigen hierbei auch dieEU-Produkthaftungsrichtlinie und deren gesetzliche Umsetzung, die dasHaftungsrisiko vieler Wirtschaftsakteure erhöht, etwa in Bezug auf fehlerhafteSoftwareprodukte, KI-Systeme und wesentliche Produktänderungen.
Ergänzend erhalten Sie Rechtsrat zu produktspezifischenNachhaltigkeitsregelungen wie der EU-Ökodesign-Verordnung, die umweltbezogeneAnforderungen an die Produktentwicklung und Produktgestaltung über den gesamtenLebenszyklus vieler Güter hinweg vorsieht. Des Weiteren berät die Kanzlei Siezu gesetzlichen Beschränkungen bestimmter Stoffe wie Per- undPolyfluoralkylsubstanzen (PFAS).
Darüber hinaus bietet die Kanzlei detaillierte Auskünfte zuproduktrelevanten Verbraucherschutzvorschriften, die Gewährleistungsrechte vonVerbrauchern erweitern, etwa durch das Recht auf Reparatur. Hiernach müssenHersteller bezüglich bestimmter Produktgruppen unter anderem besondereReparaturpflichten gegenüber Verbrauchern erfüllen. Die Kanzlei gestaltet überdies produktbezogene Vertragswerkeund interne Compliance-Regeln, um das Risiko von Haftungsansprüchen durchfehlerhafte Produkte effektiv zu reduzieren. Die Vertragsgestaltung beinhaltetdie versierte Prüfung von Einkaufs- und Lieferverträgen sowieVertragsbedingungen in Bezug auf Haftungsregelungen unter Berücksichtigungneuer Gesetzesregelungen, damit Sie zu einer rechtssicherenVertragsdurchführung gelangen.
Bei Bedarf übernimmt die Kanzlei die anwaltliche Vertretungzur Geltendmachung von produktbezogenen Rechtsansprüchen, insbesondere vonGewährleistungsrechten wie Nacherfüllung, Reparatur, Minderung, Rücktritt,Schadensersatz oder Rückgriff in der Lieferkette.
Die Kanzlei berät Sie bedarfsgerecht und präzise zunationalen und europäischen Produktsicherheitsvorschriften, damit Sie IhreWaren rechtskonform in Deutschland und Europa produzieren und vertreibenkönnen. Dies betrifft Verbraucherprodukte wie Textilien, Elektrogeräte,Bedarfsgegenstände, Möbel, Kosmetik, Reinigungsmittel sowie Software, außerdemindustrielle Güter wie Werkzeuge, Maschinen und Batterien sowie Papier,Chemikalien, Kunststoffe und Stahl.
Im Rahmen der Prüfung berücksichtigt die Kanzlei allgemeinenationale und europäische Produktsicherheitsgesetze wie dieEU-Produktsicherheitsverordnung. Überdies bezieht sie produktspezifische Normenein, die auf Ihr Produktportfolio anwendbar sind, etwaEU-Durchführungsrechtsakte. Dabei erteilt sie ausführliche Rechtsauskünfte zuproduktsicherheitsbezogenen Pflichten, Ansprüchen und Compliance-Maßnahmen.Dazu zählen Qualitätsmanagementsystemen, Konformitätsbewertungsverfahren,Vornahme von Risikoanalysen, Erstellung technischer Unterlagen,Nachweispflichten sowie Berichtspflichten.
Zudem erhalten Sie von der Kanzlei Hinweise zu aktuellenRechtsänderungen, die Ihr Warenangebot betreffen, und rechtsanwaltlicheUnterstützung bei der rechtskonformen Anwendung neuer Sicherheitsvorschriften.Dies betrifft zum Beispiel die CLP-Verordnung, die EU-Spielzeugverordnung oderdie EU-Maschinenverordnung.
Außerdem überprüft und gestaltet die Kanzlei bei Bedarfproduktsicherheitsrelevante Vereinbarungen und entwickelt maßgeschneiderteVertragslösungen, die dazu beitragen können, potentielle Haftungsrisiken zuIhrem Vorteil zu mindern. Dies beinhaltet unter anderem die Prüfung und denEntwurf vertraglicher Klauseln zu Garantien, Zusicherungen, Zertifizierungensowie zu Kontrollmaßnahmen wie Audits und Monitorings.
Im Falle eines Produktfehlers, bei Produktgefahren odersonstigen Mängeln bietet die Kanzlei juristischen Beistand bei der Durchführungder gebotenen Korrekturmaßnahmen wie Rücknahme, Rückruf und Warnungen. Darüberhinaus nimmt sie anwaltlich Ihre Rechte in Bezug auf Entschädigungen oderAbhilfemaßnahmen wie Reparaturen und Ersatzlieferungen wahr.
Die Kanzlei berät Sie in Bezug auf Kennzeichnungspflichten,die nach nationalen und unionsrechtlichen Vorschriften für Produkte,Verpackungen, Anleitungen, Werbematerial oder Etiketten gelten. Dazu zählenDeklarationen und Sicherheitsinformationen wie Herstellerangaben,Gebrauchsvorschriften, Gefahrenhinweisen, Sicherheitskennzeichen, Warnhinweise,Entsorgungshinweise, QR-Codes sowie CE-Kennzeichen.
Dabei berücksichtigt sie auch besondere Kennzeichnungsregelnder EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel(EmpCo-Richtlinie) und nationale Umsetzungsgesetze. Danach gelten neueInformationspflichten und Kennzeichnungen für Haltbarkeitsgarantien undGewährleistungsrechten, Hersteller und Händler erfüllen müssen. Außerdem berät die Kanzlei Sie zu deutschen undeuroparechtlichen Kennzeichnungsgesetzen, welche die erweiterteHerstellerverantwortung betreffen. Dies betrifft etwa die Etikettierung vonArtikeln und Verpackungen mit umweltbezogenen Material- und Produktinformationen,Logos, Siegeln, Entsorgungshinweisen und Recycling-Codes.
Außerdem unterstützt die Kanzlei Sie engagiert bei derImplementierung von digitalen Kennzeichnungen wie dem digitalen Produktpass(DPP) und digitalen Batteriepass. Damit werden Daten in Bezug aufReparaturmöglichkeiten, Ersatzteile, Rohstoffe, Beschaffenheit, und Entsorgungbestimmter Produktgruppen digital veröffentlicht, um in der Wertschöpfungskettemehr Transparenz zu schaffen.
Bei Bedarf erhalten Sie außerdem fundierte rechtlicheAuskünfte zur freiwilligen Warenkennzeichnung wie Gütezeichen, Prüfzeichensowie Warenmerkmalen, sowie Herkunftsangaben wie “Made in Germany”.
Die Kanzlei erteilt Ihnen ausführliche Rechtsinformationenzu Sicherheitspflichten und Gesetzen, die neue Technologien regulieren und vorallem Produkte mit digitalen Elementen betreffen.
Sie bietet Ihnen zum Beispiel rechtliche Unterstützung beider Anwendung der europäischen KI-Verordnung, die Wirtschaftsakteuren wie jenach Verantwortlichkeit und Risikostufe der KI-Anwendung spezifischeVerpflichtungen auferlegt, wie beispielsweise Schulungspflichten,
Überdies berät die Kanzlei Sie detailliert zuCompliance-Verpflichtungen nach dem CRA, DSA und weiteren Gesetzen, die inBezug auf digitale und vernetzte Produkte gelten. Sie beinhalten teilsumfangreiche Cybersicherheitsanforderungen, Meldepflichten sowieKonformitätspflichten in Bezug auf wichtige und kritische Produkte mitdigitalen Elementen. Die Beratung erstreckt sich auch auf dieEU-Datenverordnung, die unter anderem die Nutzung generierter Daten vonvernetzten Geräten, intelligenten Produkten und IoT-Systemen regelt.
Die Kanzlei bietet rechtliche Beratung im Hinblick aufVorsorge- und Notfallgesetze, die bei einem Binnenmarkt-Notfall Störungen desfreien Warenverkehrs, der kritischen Infrastruktur und der Lieferketten auf demUnionsmarkt verhindern und die Versorgung mit krisenrelevanten Waren undkritischen Rohstoffen gewähren sollen. Die betrifft Krisen durch geopolitischeInstabilität, Naturkatastrophen oder Cyberangriffe.
Die gesetzlichen Vorsorge- und Sicherheitsgesetze richtensich vor allem an Betriebe des produzierenden Gewerbes, die zur kritischenInfrastruktur zählen. Die Bestimmungen verpflichten Marktteilnehmer dazu,Cybersicherheitsanforderungen sowie weitere Vorsorgemaßnahmen zu beachten, diesich auf die Herstellung, Konformitätsbewertung und das Inverkehrbringenkritischer Waren auswirken können. Die Normen sehen etwaRisikomanagementmaßnahmen für wichtige Einrichtungen oder Resilienzpflichtenfür Betreiber kritischer Anlagen vor. Überdies gelten für Geschäftsleitungenteils umfangreiche Überwachungspflichten, die Haftungsrisiken bergen.
Nehmen Sie bei Interesse an einer Beratung gerne Kontakt mit der Rechtsanwaltskanzlei auf.
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