Logo
Grafik

Rechtsberatung im Produktrecht

Die Kanzlei berät Sie fundiert und zielorientiert im nationalen und europäischen Produktrecht, damit Sie Ihre Geschäftstätigkeiten rechtssicher und gewinnbringend ausüben können. Sie erhalten dabei vor allem detaillierte Rechtsinformationen im Hinblick auf die Produkthaftung, Produktsicherheit und Gewährleistung.

Das Beratungsangebot beinhaltet auch eine auf Ihr Produktportfolio zugeschnittene Vertragsgestaltung. Hierbei klärt die Kanzlei versiert Ihre individuellen Fragen und präsentiert Ihnen vorteilhafte vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten, um Haftungsrisiken zu Ihren Gunsten effektiv zu mindern und Fallstricke zu vermeiden. Bei Bedarf passt sie bestehende Vereinbarungen an aktuelle Gesetzesänderungen an, um eine rechtssichere Umsetzung in Ihrem Interesse zu erzielen.

Im Falle von Produktgefahren und Schäden durch Produktfehler erteilt Ihnen die Kanzlei lösungsorientierte Rechtshinweise zu gebotenen Maßnahmen wie Korrekturen, Meldepflichten und Informationspflichten gegenüber Kunden und Behörden. Überdies übernimmt sie die anwaltliche Vertretung zur rechtlichen Durchsetzung von Gewährleistungsrechten und Haftungsansprüchen.

Ergänzend weist sie Sie auf relevante Gesetzesentwicklungen im deutschen und europäischen Produktrecht hin und informiert Sie über solche Rechtsänderungen, die für Ihre Waren und Handelstätigkeiten bedeutsam werden können, auf Wunsch in Form eines Newsletters. So können Sie neue Vorschriften fristgerecht implementieren und Sanktionen vorausschauend vermeiden.

Die Beratungsleistungen erfolgen branchenübergreifend und erstrecken sich unter anderem auf Liefervereinbarungen über industrielle Komponenten, Teile und Rohstoffe, Konsumgüter, Waren mit digitalen Elementen und produktbezogene Dienstleistungen.

Produkthaftung und Gewährleistung

Die Kanzlei berät Sie umfassend und versiert in Bezug auf Ihre gesetzliche Gewährleistung und Produkthaftung. Dabei bezieht sie neben allgemeinen Produkthaftungsnormen auch produktspezifische Regelungen ein, etwa die EU-Ökodesign-Verordnung, die Haftungspotentiale in Bezug auf bestimmte Produktgruppen enthält.

Die Beratungsleistungen beinhalten die maßgeschneiderte Gestaltung von Vertragswerken und internen Compliance-Verfahren, damit Sie Haftungsrisiken effektiv minimieren und Ersatzansprüche vorausschauend vermeiden können. Die Vertragsprüfung der Kanzlei erfolgt unter anderem in Bezug auf Einkaufs- und Lieferverträge sowie auf Geschäftsbedingungen, die sie bei Bedarf an neue Gesetzesregelungen anpasst, so dass Sie eine sichere und gewinnbringende Vertragsdurchführung erzielen können.

Darüber hinaus übernimmt die Kanzlei die anwaltliche Vertretung zur Geltendmachung von produktbezogenen Rechtsansprüchen, insbesondere von Gewährleistungsrechten wie Nachlieferung, Reparatur, Minderung, Rücktritt, Schadenersatz sowie Rückgriffsansprüche.

Produktsicherheitsrecht

Die Kanzlei bietet eine bedarfsgerechte und präzise Rechtsberatung zu nationalen und europäischen Produktsicherheitsgesetzen, damit Sie Ihre Waren rechtssicher in Verkehr bringen und vertreiben können. Dies umfasst industrielle Komponenten und Güter wie Chemikalien, Maschinen und Batterien, aber auch auf Verbraucherprodukte wie Textilien, Spielzeug, Kosmetik oder Detergenzien.

Im Rahmen der Prüfung berücksichtigt die Kanzlei neben nationalen Gesetzen auch EU-Regelungen wie Richtlinien, Verordnungen, harmonisierte Normen und technische Spezifikationen, die auf Ihr Warenangebot anwendbar sind. Das betrifft neben der EU-Produktsicherheitsverordnung auch produktabhängige Vorschriften wie die REACH-Verordnung, CLP-Verordnung sowie die EU-Maschinenverordnung.

Sie erhalten dabei ausführliche Rechtsauskünfte zu produktbezogenen Pflichten und Compliance-Maßnahmen, die gesetzlich erforderlich sind. Dazu zählen etwa die Errichtung von Qualitätsmanagementsystemen, die Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren, die Vornahme von Risikoanalysen, Erstellung technischer Unterlagen, Dokumentationspflichten und Kennzeichnungspflichten.

Außerdem überprüft und gestaltet die Kanzlei Ihre produktsicherheitsrelevanten Vereinbarungen und entwickelt maßgeschneiderte Vertragslösungen, die dazu beitragen können, potentielle Haftungsrisiken in Bezug auf die Produktsicherheit zu mindern. So gestaltet sie etwa Regelungen zu Garantien, Zusicherungen, Zertifizierungen sowie zu Kontrollmaßnahmen wie Audits und Monitorings.

Im Falle der Nichtkonformität von Produkten, bei Produktgefahren oder Mängeln bietet die Kanzlei juristischen Beistand bei der Durchführung der gebotenen Korrekturmaßnahmen wie Rücknahme, Rückruf und Warnungen. Darüber hinaus nimmt sie anwaltlich Ihre Rechte in Bezug auf Entschädigungen oder Abhilfemaßnahmen wie Reparaturen und Ersatzlieferungen wahr.

Produktkennzeichnung und digitaler Produktpass

Die Kanzlei berät Sie effizient in Bezug auf Kennzeichnungspflichten, die nach nationalen oder europarechtlichen Vorschriften für Waren, Verpackungen, Etiketten, Bedienungsanleitungen oder Produktbeschreibungen gelten. Dies betrifft unter anderem Herstellerangaben, QR-Codes, GHS-Piktogramme sowie CE-Kennzeichen.

Darüber hinaus liefert sie zielorientierte Rechtsinformationen zu Kennzeichnungen, die im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung erforderlich sein können. Dazu zählen etwa umweltbezogene Entsorgungshinweise, Logos sowie Recyclingsymbole für Produktverpackungen.

Außerdem unterstützt die Kanzlei Sie engagiert bei der rechtskonformen Umsetzung des digitalen Produktpasseses und des digitalen Batteriepasses.

Bei Bedarf erhalten Sie darüber hinaus fundierte rechtliche Auskünfte zu freiwilligen Warenkennzeichnungen.

Rechtsberatung zu produktbezogenen neuen Technologien

Die Kanzlei erteilt Ihnen ausführliche Informationen zu Rechtsvorschriften auf europäischer und nationaler Ebene, die neue Technologien wie künstliche Intelligenz regulieren und vor allem solche Wirtschaftsakteure betreffen, die Waren mit digitalen Elementen erzeugen oder vertreiben. Dabei berücksichtigt sie insbesondere Regelungen, die sich auf Ihre produktbezogene Haftung, Sicherheit und Compliance auswirken können.

Das Beratungsangebot erstreckt sich unter anderem auf die EU-Datenverordnung, die für Hersteller von vernetzten Produkten besondere Anforderungen vorsieht.

Darüber hinaus erhalten Sie engagierte rechtliche Hilfestellung bei der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung, wonach Unternehmen beim Einsatz von künstlicher Intelligenz je nach Verantwortlichkeit spezifische Verpflichtungen erfüllen müssen. Dazu zählen beispielsweise Schulungspflichten, Transparenzpflichten oder Dokumentationspflichten.

Beratung zur Produktion im Krisenfall

Die Kanzlei berät Sie zu Vorsorge- und Sicherheitsgesetzen, die Wirtschaftsakteure wie Hersteller betreffen können, da sie teils darauf abzielen, im Krisenfall Störungen der Lieferketten zu verhindern. So können im Falle von geopolitischer Instabilität, Naturkatastrophen oder Cyberangriffen bestimmte Notfallgesetze wirksam werden, um den freien Warenverkehr in der EU aufrecht zu erhalten und um die Versorgungssicherheit für krisenrelevante Produkte zu gewähren.

Die Schutzgesetze können Behörden unter Umständen dazu befähigen, Produktionskapazitäten von Warenherstellern über Auskunftsersuchen abzufragen. Überdies können Notfallverfahren aktiviert werden, um die Konformitätsbewertung von Produkten zu erleichtern oder um Zulassungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.

Darüber hinaus dienen einige Notgesetze der Vorsorge vor Engpässen bestimmter Ressourcen, wie etwa die EU-Verordnung zu kritischen Rohstoffen. Sie verpflichtet Unternehmen, die strategische Rohstoffe herstellen, eine Risikobewertung hinsichtlich ihrer Rohstofflieferketten durchzuführen.

Die Rechtsberatungsdienstleistungen umfassen darüber hinaus:

  • Produktsicherheitsrecht, Produkt-Compliance, Risikomanagement, Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), EU-Konformitätserklärung, Konformitätsvermutung, Konformitätsbewertungsverfahren, Produktdatenblatt, Sicherheitsdatenblatt, Technische Unterlagen, Qualitätsmanagementsystem (QMS)
  • Produkthaftungsrecht, Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), EU-Produkthaftungsrichtlinie, Produzentenhaftung, Quasi-Hersteller, Fulfilment-Dienstleister, Einführer, Bevollmächtigter, Importeur, Gefährdungshaftung, Umwelthaftung
  • Produktfehler, Produktbeobachtungspflicht, Verkehrssicherungspflicht, Betriebsorganisationspflicht, Konstruktionsfehler, Komponentenfehler, Ausreißer, Fabrikationsfehler, Instruktionsfehler, Entwicklungsfehler, Serienfehler
  • Höhere Gewalt (Force Majeure), Haftungsbeschränkung, Haftungsausschluss, Freistellung, Beweislast, Haftungsminderung, Haftungshöchstbetrag, Lieferantenregress, Rückgriffsrecht, Gesamtschuldnerhaftung, Haftungsverjährung
  • Produktkennzeichnung, CE-Kennzeichnung, Verpackungskennzeichnung, Textilkennzeichnung, GS-Zeichen, PoUS, Umweltzeichen, Gefahrensymbol, Energieverbrauchskennzeichnung, Energielabel, Rezepturidentifikator, UFI-Code, Gefahrstoffkennzeichnung, Chargennummer, INCI, GTIN, Etikettierung, Siegel, Zertifikate, Barrierefreiheitsanforderungen
  • Produktverordnung, EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR), RoHS-Richtlinie, EU-Chemikalienverordnung, Detergenzien-Verordnung, Kosmetik-Verordnung, EU-F-Gase-Verordnung, WEEE-Richtlinie, Spielzeug-Sicherheitsverordnung
  • Risikomanagement, Produktüberwachung, Compliance-Verfahren, Produktsicherheitswarnung, Rückruf-Management, Sicherheitsinformationen, internes Beschwerdeverzeichnis, Rücknahmesystem, Hinweisgebersystem, Abhilfemaßnahmen, Rückverfolgbarkeitsanforderungen
  • EU-Schnellwarnsystem, Meldesystem, Marktüberwachungsbehörde, Safety Gate Portal, Safety Business Gateway, Safety Business Alert Gateway, ICSMS
  • Registrierungspflicht, Herstellerregister, Produktregister, Verpackungsregister, Produktdatenbank, EPREL-System, LUCID, SCIP, DIVID, EAR
  • EU-KI-Verordnung (EU AI Act), Einstufung, KI-Kompetenzpflicht, KI-Schulung, Betreiberpflichten, verbotene Praktiken, Risikomanagementsystem, Technische Dokumentation, Bedienungsanleitung, KI-Gesetz, KI-Pakt, KI-Modell, Hochrisiko-KI-Systeme, Verhaltenskodex, KI-Haftung, Code of Conduct, Daten-Governance
  • EU-Datengesetz (EU Data Act), Rechtsakt zur Cybersicherheit, Cyberresilienz-Verordnung, Meldepflichten, Cybersicherheitszertifikat, Sicherheitsaktualisierung, Risikobewertung
  • Binnenmarkt-Notfallgesetz (IMERA), Notfallmodus, EU-Gesetz zu kritischen Rohstoffen, Krisenmodus, Wachsamkeitsmodus, Eventualfallphase, Durchführungsrechtsakt, Durchführungsverordnung, Vorranganfragen
  • Gewährleistungsrecht, Rügepflicht, Kontrollpflicht, Rückgriffsrecht, Sachmangel, Rechtsmangel, Recht auf Reparatur, Ersatzlieferung, Regress, Pönale, Vertragsstrafe
  • Garantiehaftung, Haltbarkeitsgarantie, Beschaffenheitsgarantie, Garantieanspruch, Garantievertrag
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), International Commercial Terms (Incoterms®), Lieferbedingungen, Einkaufsbedingungen, Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV), Beschaffenheitsvereinbarung, Spezifikationsvereinbarung, Mustervertragsklauseln, Standardvertragsklauseln
  • Vertragsbeendigung, Kündigung, Anfechtung, Rücktritt, Widerruf, Vertragsauflösung, Aufhebungsvereinbarung
  • Freier Warenverkehr, EU-Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Waren, Marktüberwachungsverordnung, Warenverkehrsfreiheit, AEUV-Bestimmung, Drittland
  • Wirtschaftsmediation, außergerichtliche Streitbeilegung

Nehmen Sie für weitere Informationen gerne Kontakt mit der Rechtsanwaltskanzlei auf.