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Die MERCATIUS® Wirtschaftskanzlei bietet Startups und jungen Unternehmen rechtliche Unterstützung durch folgende Leistungen:

Die Kanzlei begleitet Startups und junge Unternehmen während der Gründungsphase und darüber hinaus als verlässlicher Rechtsbeistand und bietet ihnen eine ausführliche rechtliche Beratung an, um juristische Fragestellungen zur Unternehmensgründung umfassend und zielorientiert zu klären.

Die Kanzlei leistet anwaltliche Orientierungshilfe, damit Sie Ihre Geschäftsidee erfolgreich und rechtssicher verwirklichen können. Dafür berät sie Sie zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, die bei der Aufnahme der Geschäftstätigkeit zu beachten sind. Zudem erteilt sie Ihnen praxisorientierte Rechtshinweise, damit Sie persönliche Haftungsrisiken frühzeitig erkennen und durch eine Vertragsgestaltung zu Ihrem Vorteil verringern können. Der Umfang der Beratungsleistungen erfolgt in enger Abstimmung mit Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Interessen und finanziellen Kapazitäten.

Rechtliche Unterstützung für eine erfolgreiche Geschäftsaufnahme

Die Kanzlei entwirft und prüft im Rahmen der Gründungsberatung insbesondere rechtsgeschäftliche Vereinbarungen, die Sie zur Umsetzung Ihres Geschäftsmodells benötigen. Dies umfasst etwa Verträge mit Lieferanten, Arbeitnehmern und Kunden. Sie erteilt Ihnen dabei juristisch fundierte Auskünfte zu vertraglichen Rechten und Pflichten, die mit dem jeweiligen Vertragsschluss verbunden sind. Überdies präsentiert sie Ihnen vertragliche Gestaltungsoptionen, damit Sie persönliche und unternehmerische Risiken zu Ihren Gunsten effektiv reduzieren können.

Die anwaltliche Gestaltungsberatung bezieht sich insbesondere auf wirtschaftsrechtliche Vereinbarungen und beinhaltet zum Beispiel Verträge zu Herstellung, Vertrieb und Einkauf von Waren, Halbzeugen und Leistungen im B2B und D2C-Verhältnis mit Herstellern, Händlern und Lieferanten. Dies umfasst die Prüfung und Gestaltung eines Kaufvertrags, Liefervertrags, Werkvertrags, Werklieferungsvertrags und von Dienstleistungsvereinbarungen. Zudem erstellt sie Verträge zur Nutzung von Immobilien und Objekten durch Leasingvertrag, Pachtvertrag und Mietvertrag.

Überdies überprüft und gestaltet die Kanzlei rechtliche Vereinbarungen zur Entwicklung und zum Vertrieb von digitalen Produkten. Dies umfasst Verträge zur Bereitstellung von digitalen Diensten und Inhalten sowie zum Erwerb von Waren mit digitalen Elementen. Darüber hinaus erstellt sie Wartungs- und Serviceverträge, Verträge zum Einsatz von intelligenten Technologien wie smarte Services oder zur Nutzung von virtuellen Umgebungen wie Virtual Reality.

Im Rahmen der Vertragsgestaltung entwirft die Kanzlei außerdem standardisierte Erklärungen wie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), etwa in Form von Einkaufsbedingungen, Lieferbedingungen und Zahlungsbedingungen.

Die Beratungsleistungen der Rechtsanwaltskanzlei umfassen zudem die Prüfung und den Entwurf von datenschutzrechtlichen Erklärungen und Verträgen, die gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für die zulässige Verarbeitung von personenbezogenen Daten gesetzlich notwendig sind. Davon umfasst sind Datenschutzhinweise und Einwilligungen in die Datenverarbeitung, die Startups von dem Beginn der unternehmerischen Tätigkeiten an gegenüber Vertragspartnern, Kunden sowie Mitarbeitern verwenden können.

Bei Bedarf überprüft und gestaltet die Kanzlei auch Vereinbarungen, die während der Vertragsverhandlungen mit Geschäftspartnern, Kooperationspartnern oder Investoren wie Business Angels, die als „Accelerator“ und Inkubator fungieren, benötigt werden und die den Schutz vertraulicher Informationen absichern können. Hierzu entwirft sie beispielsweise Geheimhaltungserklärungen und Absichtserklärungen (Letters of Intent), um Verhandlungsziele rechtlich zu konkretisieren und um Verhandlungsergebnisse zu fixieren.

Falls Sie als junges Unternehmen personelles Wachstum anstreben, berät die Kanzlei Sie zu Ihren arbeitsrechtlichen Rechten und Pflichten, die von Arbeitgebern zu beachten sind. Hierzu erhalten Sie eine ausführliche anwaltliche Rechtsberatung zu den gesetzlichen Grundlagen und den Rechtsfolgen der Eingehung, Durchführung und Kündigung von Arbeitsverhältnissen. Bei Bedarf prüft und entwirft sie Arbeitsverträge, Werkverträge oder Verträge über eine geringfügige Beschäftigung (Minijob). Zudem erhalten Sie Rechtshinweise zu speziellen Regelungen wie Befristung oder Teilzeitarbeit.

Gesellschaftsrechtliche Gründungsberatung

Die Kanzlei bietet Existenzgründern und Gründerinnen eine umfassende Rechtsberatung im Gesellschafsrecht an. Die Beratungsleistungen beinhalten unter anderem die Wahl der geeigneten Rechtsform, um für Ihre unternehmerischen Aktivitäten eine solide Grundlage zu schaffen. Die Kanzlei berät Sie zudem zu rechtlichen Voraussetzungen, Vorteilen und Risiken, die in Verbindung mit der jeweiligen Gesellschaftsform bestehen. Dies bezieht sich auch die Klärung der vertragsrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen, arbeitsrechtlichen, gewerberechtlichen und handelsrechtlichen Rechte und Pflichten, die bei der Gesellschaftsgründung und Durchführung zu beachten sind.

Das anwaltliche Beratungsspektrum bezieht sich auf die Gründung von Personengesellschaften und Körperschaften, zum Beispiel der Unternehmergesellschaft (UG), Kommanditgesellschaft (KG, GmbH & Co. KG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), stille Gesellschaft, offene Handelsgesellschaft (OHG) oder die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Auch Solo-Selbständige erhalten bei Bedarf eine konkrete Beratung zu den rechtlichen Möglichkeiten der Gründung einer Einpersonen-Gesellschaft.

Die Kanzlei erteilt Ihnen im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Beratung präzise Hinweise zu Haftungsrisiken, die für Funktionsträger und Vertretungsorgane wie Geschäftsführer, Gesellschafter, Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder, Komplementäre oder Kommanditisten bestehen können. Hierbei berät sie Sie auch zu vertraglichen Möglichkeiten einer Beschränkung der Haftung. Überdies bietet die Kanzlei die anwaltliche Prüfung und Erstellung von gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen wie Satzungen, Geschäftsordnungen und Gesellschaftervereinbarungen an.

Zudem erhalten Sie rechtliche Auskünfte zu den formellen Voraussetzungen einer Gesellschaftsgründung, etwa Anmeldungen und Eintragungen zum Handelsregister sowie die Einhaltung spezieller Formvorschriften. Dabei kooperiert die Rechtsanwaltskanzlei auch mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie Notaren, um finanzielle und steuerliche Auswirkungen und etwaige Beurkundungspflichten bei der Errichtung der Gesellschaft frühzeitig zu klären.

Darüber hinaus begleitet die Kanzlei juristisch auch Änderungsprozesse, die im Verlauf der Gesellschaft eine Anpassung der gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen erforderlich machen, etwa bei Änderungen der Geschäftsanteile oder der Vertretungsverhältnisse. Zudem unterstützt sie Sie rechtlich im Falle von streitigen Auseinandersetzungen wie Gesellschafterkonflikten, um eine rasche Erledigung in Ihrem Interesse zu erzielen.

Rechtliche Begleitung internationaler Rechtsgeschäfte

Sobald Sie Ihre Produkte und Leistungen international anbieten möchten, bietet Ihnen die Kanzlei eine verlässliche rechtliche Betreuung der Eingehung von grenzüberschreitenden Rechtsverhältnissen an. Sie erhalten dabei rechtliche Unterstützung durch die Prüfung und Gestaltung internationaler Vereinbarungen, damit Sie zu einem gewinnbringenden und rechtskonformen Vertrieb Ihrer Produkte und Leistungen im europäischen oder internationalen Ausland gelangen. Falls erforderlich, fertigt die Rechtsanwältin die Verträge direkt mit englischer Übersetzung an, so dass sie diese sofort verwenden können.

Haben Sie Fragen zu den Tätigkeiten der Kanzlei oder ein konkretes rechtliches Anliegen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt auf.