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Rechtsberatung zu Nachhaltigkeit und unternehmerischer Verantwortung

Die Kanzlei bietet Ihnen eine versierte Rechtsberatung im Nachhaltigkeitsrecht und unterstützt Sie engagiert bei der rechtssicheren Umsetzung der teils umfangreichen Anforderungen, die Sie in Bezug auf die gesellschaftlichen Unternehmensverantwortung erfüllen müssen. Dabei bezieht sie nationale und europäische Vorschriften ein, die dazu beitragen sollen, Kinder- und Zwangsarbeit, Ausbeutung und Diskriminierung zu vermeiden und Umweltschäden global zu verhindern.

Im Rahmen der Beratungsleistungen überprüft sie präzise Ihre lieferkettenrelevanten Vereinbarungen und entwickelt individuelle Vertragslösungen unter Wahrung Ihrer wirtschaftlichen Interessen. Dadurch können Sie Sanktions- und Haftungsrisken effektiv zu Ihren Gunsten reduzieren und zu einer gewinnbringenden Vertragsdurchführung gelangen.

Überdies klärt sie zielorientiert Ihre rechtlichen Fragen zur umweltorientierten Produktgestaltung und liefert detaillierte Informationen zu gesetzlichen Nachhaltigkeitsanforderungen, die auf Ihr Produktportfolio anwendbar sind. So können Sie Ihre Produktionsverfahren bei Bedarf rechtswirksam anpassen und produktbezogene Reputations- und Haftungsrisiken effektiv vermeiden.

Ergänzend informiert die Kanzlei Sie über aktuelle Gesetzesentwicklungen, die sich auf Ihre Geschäftsaktivitäten rechtlich auswirken können, damit Sie bedeutsame Gesetzesänderungen frühzeitig und rechtskonform in Ihrem Unternehmen implementieren können.

Nachhaltige Lieferketten und ESG-Compliance

Die Kanzlei erteilt Ihnen ausführliche Rechtsauskünfte zu Ihren Rechten, Pflichten und Haftungsrisiken, die Sie in Bezug auf die unternehmerische Verantwortung und ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement beachten müssen.

Die Beratung umfasst insbesondere Compliance-Vorgaben im Bereich ESG (Environmental, Social and Governance), die Sie betriebsintern und in Bezug auf Ihre Lieferanten umsetzen müssen. Dies betrifft vor allem menschenrechtliche und umweltbezogene Rechtsvorschriften wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder die EU-Lieferkettenrichtlinie, die teils komplexe Sorgfaltspflichten für viele Unternehmen vorschreiben. Dazu zählen zum Beispiel die Einrichtung eines Risikomanagements und Lieferantenmanagements, die Risikoanalyse der Lieferketten unter Einbeziehung der Zulieferer, die Entwicklung von Präventionsmaßnahmen, die Erstellung von Grundsatzerklärungen sowie die Ergreifung von Abhilfemaßnahmen bei ermittelten Risiken.

Darüber hinaus erhalten Sie rechtliche Hinweise zur Einhaltung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) sowie zur EU-Verordnung zum Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten. Die Normen verpflichten zahlreiche Wirtschaftsteilnehmer dazu, hinsichtlich ihrer internationalen Wertschöpfungsketten Risikobewertungen durchzuführen, Informationsanforderungen zu erfüllen und Sorgfaltserklärungen abzugeben.

Das Rechtsberatungsangebot beinhaltet darüber hinaus die effiziente Überprüfung von Vereinbarungen mit Lieferanten im Hinblick auf die Einhaltung umweltbezogener und sozialer Standards sowie guter Unternehmensführung. Dabei präsentiert Ihnen die Kanzlei vorteilhafte Gestaltungsmöglichkeiten, um zum Beispiel gebotene Kontrollmaßnahmen zu erleichtern, und so dass sie Ihre Vertragsverhältnisse rechtssicher durchführen können. Dazu zählen beispielsweise Zusicherungen, Schulungen, Verhaltensregeln, Berichtspflichten, Selbstauskünfte, Audits und Monitorings.

Darüber hinaus informiert die Kanzlei Sie über aktuelle Rechtsentwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene, die sich auf Ihre Lieferketten-Compliance auswirken können. So finden auf EU-Ebene teils Verschiebungen des zeitlichen Geltungsbeginns oder der Umsetzungsfristen statt, überdies werden Ausnahmen vom Anwendungsbereich geschaffen, um das Wirtschaftswachstum und die Wettbewerbsfähigkeit in der EU zu fördern und Unternehmen zu entlasten.

Ökodesign-Anforderungen und digitaler Produktpass

Die Kanzlei berät Wirtschaftsteilnehmer effizient und versiert in Bezug auf europäische und nationale Nachhaltigkeitsvorschriften, die das Produktdesign und Produktkennzeichnungen beeinflussen. Das Beratungsangebot erstreckt sich auf energierelevante Produkte wie zum Beispiel Elektrogeräte, Maschinen und Batterien, aber auch auf Konsumgüter wie Textilien, Möbel, Kunststoffe, Reinigungsmittel oder Chemikalien.

Sie erhalten eine auf Ihr Geschäftsmodell und Ihr Warenangebot ausgerichtete juristische Beratung. Dabei bezieht sie vor allem aktuelle Produktrechtsverordnungen ein, die Wirtschaftsakteure dazu verpflichten, die Ressourceneffizienz und Ökobilanz ihrer Waren zu verbessern, um Umweltschäden zu verhindern und Abfallmengen zu verringern.

Die Beratungsleistungen erfassen insbesondere Vorgaben nach der EU-Ökodesign-Verordnung. Sie verpflichtet Hersteller dazu, Produkte möglichst langlebig, energieeffizient und kreislauforientiert zu konzipieren und umweltfreundliche Materialien für Waren und Verpackungen zu verwenden. Mithilfe von Durchführungsrechtsakten werden dabei umweltgerechte Ökodesign-Anforderungen für besondere Produktgruppen festgelegt, die sich auf die Haltbarkeit, Recyclingfähigkeit, Reparierbarkeit, Kompostierbarkeit, Energieeffizienz oder den CO2-Fußabdruck der jeweiligen Artikel beziehen. Überdies wird die Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte wie Textilien gesetzlich verboten, so dass sich Hersteller an alternativen, kreislauforientierten Verwertungs- und Rücknahmesystemen beteiligen müssen.

Die Kanzlei berät Sie ergänzend zu den gesetzlichen Voraussetzungen des digitalen Produktpasses, der vielfältige Daten zur Kreislauffähigkeit von physischen Artikeln sowie weitere nachhaltigkeitsbezogene Produktinformationen aufweisen muss.

Nachhaltiges Verpackungsdesign und erweiterte Herstellerverantwortung

Die Kanzlei unterstützt Sie rechtlich bei der Einhaltung von nachhaltigkeitsorientierten Verpackungsvorschriften, zum Beispiel nach der EU-Verpackungsverordnung. Danach werden unter anderem Verpackungshersteller, Vertreiber und Fulfilment-Dienstleister dazu verpflichtet, schrittweise die Recyclingfähigkeit, Wiederverwendbarkeit und Kompostierbarkeit von Verpackungsmaterial zu erhöhen. Außerdem sollen Kunststoffverpackungen einen Mindestrezyklatanteil aufweisen und Verpackungskennzeichen wie Piktogramme und QR-Codes auf eine umweltgerechte Materialtrennung und Recyclingmöglichkeiten hinweisen.

Die Kanzlei liefert Ihnen außerdem ausführliche Rechtsinformationen zur erweiterten Herstellerverantwortung, wonach sich Wirtschaftsbeteiligte in der EU in Abhängigkeit von ihrer Rolle in der Wertschöpfungskette an Pfand- und Rücknahmesystemen für Verpackungen und Abfälle beteiligen müssen. Hierfür gelten besondere Registrierungspflichten, Meldepflichten und Rücknahmepflichten, zu denen die Kanzlei Sie gerne juristisch berät.

Nachhaltigkeitsbezogene Verbraucherrechte

Die Kanzlei erteilt Ihnen konkrete Rechtshinweise zu Verbraucherrechten, die schrittweise europaweit gestärkt werden, wodurch sich die Gewährleistungspflichten und Haftungsrisiken der Hersteller erhöhen. Dies betrifft etwa das Recht auf Reparatur, das eine frühzeitige Obsoleszenz reparierbarer Produkte verhindern soll und das für Produzenten bestimmter Waren zahlreiche Pflichten zur Rücknahme und Reparatur enthält.

Überdies müssen Hersteller spezielle Verbraucherinformationen zur Nachhaltigkeit auf Produkte und Verpackungen anbringen. Außerdem sollen sie erweiterte Haltbarkeitsgarantien und Software-Aktualisierungen anbieten. Darüber hinaus soll der Austausch ersatzfähiger Komponenten wie Akkus oder Batterien während der Lebensdauer der Waren erleichtert werden. Weiterhin werden Kriterien zur rechtlichen Zulässigkeit von Umweltaussagen eingeführt, um Greenwashing zu unterbinden.

Die gesetzlichen Regelungen erhöhen das Haftungsrisiko und den Gewährleistungsaufwand von Produzenten und Händlern, vor allem im Falle der gesetzlichen Reparaturpflichten. Daher ist es für betroffene Wirtschaftsakteure erforderlich, ihre Vertragsklauseln zu Gewährleistungsrechten und Geschäftsbedingungen rechtlich anzupassen. Die Kanzlei bietet Ihnen hierbei engagierte juristische Hilfestellung durch eine versierte Vertragsprüfung, damit Sie die Risiken effektiv minimieren können.

Die rechtsanwaltlichen Beratungsleistungen umfassen darüber hinaus u.a.:

  • Nachhaltigkeitsrecht, Nachhaltigkeitsmanagement, Unternehmerische Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability, CS), Gesellschaftliche Unternehmensverantwortung (Corporate Social Responsibility), Corporate Governance, Environmental Social Governance (ESG), Compliance-Management-System, verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln (Responsible Business Conduct, RBC)
  • Lieferketten-Compliance, EU-Lieferkettengesetz, EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD, CS3D), Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), EU-Lieferkettenrichtlinie, EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD), Omnibus-Verordnungen
  • Sorgfaltspflichtenstandards, Risikomanagementmaßnahmen, Menschenrechtsstrategie, Menschenrechtserklärung, Code of Conduct, Verhaltenskodex, Eigenerklärung, Berichtspflicht, Dokumentationspflicht, Beschwerdeverfahren, Nachhaltigkeits-Policy, Menschenrechtsbeauftragter, Compliance-Beauftragter, Bevollmächtigter
  • EU-Ökodesign-VO (Ecodesign für Sustainable Products Regulation, ESPR), Batterieverordnung, digitaler Produktpass (DPP), digitales Produktpassregister, Leistungsanforderung, Produktparameter, Informationsanforderungen, Produktaspekte, Kunststoffe, Rezyklatgehalt, Rezyklatquote, Nachrüstbarkeit, Durchführungsverordnung, delegierter Rechtsakt
  • Erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR), Prüfpflicht, Fulfillment-Dienstleister, Produktverantwortung, Entsorgungshinweise, Korrekturmaßnahmenplan, Hinweisgebersystem
  • EU-Verpackungsverordnung, Kreislaufwirtschaftsgesetz, EU-Abfallrahmenrichtlinie, Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung, Einwegkunststofffondgesetz, Einwegkunststofffondverordnung, Entsorgungspflicht, Rücknahmepflicht, Registrierungspflicht
  • Umweltkommunikation, Umweltmanagement, Green-Claims-Verordnung, Umweltaussagen, Verbraucherinformation, Umweltauswirkung, Umweltleistung, Umweltinformation, Umweltaspekte, Grünfärberei
  • EU-Umweltkennzeichen, CE-Kennzeichen, Ökodesign-Label, EU-Umweltzeichen, EU-Label, Nachhaltigkeitssiegel, Eco-Label, Recycling-Code, Blauer Engel, Material-Code, Energielabel, EU-Energieverbrauchsetikett, EU-Energy Star, Energieeffizienz-Label, Produktdatenbank (EPREL), Energieverbrauchskennzeichnung, EU-Energieetikett
  • Umwelthaftung, Haftungsbeschränkung, Haftungsausschluss, Rückgriffhaftung, Regress, Gesamtschuldnerhaftung, Haftungsreduktion, Freistellung
  • Garantieerklärung, Haltbarkeitsgarantie, gewerbliche Garantie, Herstellergarantie, Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV), Qualitätssicherungsmanagement
  • Reparaturpflicht, Reparaturdienstleistung, Wiederaufarbeitung, Demontage, Reparierbarkeit, Reparaturbetrieb, Reparaturinformation, Reparaturservice, Reparaturkennzahl, Informationspflichten, Obhutspflichten, Rücknahmepflichten
  • Vertragsgestaltung, Vertragsberatung, Vertragsanpassung, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Mustervertragsklauseln, Verhaltenskodex (Codes of Conduct), EU-Konformitätserklärung, Zusicherung, Sorgfaltserklärung, Selbstbescheinigung

Nehmen Sie für weitere Informationen gerne Kontakt mit der Rechtsanwaltskanzlei auf.