Die Kanzlei bietet Ihnen eine versierte Rechtsberatung zu Umwelt- und Nachhaltigkeitsanforderungen, die für Ihre unternehmerischen Geschäftsaktivitäten bedeutsam sind. Dabei berücksichtigt sie vor allem deutsche und europäische Rechtvorschriften, welche die kreislauffähige Gestaltung von Produkten und Verpackungen sowie die umweltverträgliche Abfallbehandlung regeln.
Die Kanzlei erteilt zudem rechtliche Informationen zu ESG-Kriterien, die Unternehmen dazu anhalten, soziale und ökologische Verantwortung für ihre Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen zu übernehmen. So sollen sie das Risiko für Menschenrechtsverstöße und Umweltschäden in globalen Lieferketten vermeiden, indem sie unter anderem betriebliche Kontrollmaßnahmen implementieren sowie Risikomanagement-Systeme errichten. Die Kanzlei unterstützt Sie engagiert bei der rechtskonformen Umsetzung der Vorgaben, prüft bei Bedarf Vereinbarungen mit Zulieferern und entwickelt maßgeschneiderte Vertragslösungen, damit Sie zu einer rechtssicheren und erfolgreichen Vertragsdurchführung gelangen.
Darüber hinaus erhalten Sie rechtliche Hinweise zu aktuellen Gesetzesänderungen in Deutschland und in der Europäischen Union, die sich auf Ihr Geschäftsmodell und Produktportfolio auswirken können, bei Bedarf in Form eines regelmäßigen Rechtsnewsletters. Dies umfasst auch neue Gesetzesvorhaben, die den Verwaltungsaufwand von Unternehmen verringern und die Wettbewerbsfähigkeit fördern sollen, zum Beispiel Entlastungen durch Omnibus-Pakete, die vereinfachte Umweltvorschriften enthalten. Die Kanzlei bietet engagierte anwaltliche Hilfestellung bei der Anwendung gesetzlicher Neuerungen, so dass Sie Ihre Vertragswerke, Services und Fertigungsprozesse frühzeitig anpassen und Haftungs- und Compliance-Risiken effektiv reduzieren können.
Die Kanzlei erteilt umfassende rechtliche Beratung zu deutschen und europäischen Verpackungsvorschriften, etwa zur EU-Verpackungsverordnung, die vor allem Erzeuger, Einführer und Vertreiber von Verpackungen und verpackten Produkten verpflichtet, gesetzliche Nachhaltigkeits-, Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen zu erfüllen. Sie sollen unter anderem recyclingfähige Verpackungen auf dem EU-Markt bereitstellen, das Verpackungsmaterial minimieren und recyclinggerecht gestalten und besorgniserregende Stoffe reduzieren. Kunststoffverpackungen sollen zudem aus biobasierten, biologisch abbaubaren und kompostierbaren Kunststoffmaterialien erzeugt werden und Mindestrezyklatanteile aufweisen.
Insbesondere Verpackungshersteller müssen zudem Konformitätsbewertungen durchführen, eine EU-Konformitätserklärung erstellen und eine technische Dokumentation bereitstellen. Darüber hinaus sollen sie harmonisierte Kennzeichnungen zur Materialzusammensetzung auf Verpackungen anbringen. Im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung haben sie außerdem die Pflicht, die Kosten der Abfallbewirtschaftung zu tragen und sich an Systemen zu Rücknahme, Pfand und Verwertung von Abfällen zu beteiligen. Dies beinhaltet Zulassungs-, Melde-, Dokumentations- und Registrierungspflichten, zu denen die Kanzlei bei Bedarf gerne juristische Beratung leistet.
Die anwaltliche Beratung umfasst auch gesetzliche Vorschriften zur ökologisch nachhaltigen Gestaltung von Produkten wie der EU-Ökodesign-Verordnung. Auf Grundlage des Green Deal führt sie produktspezifische Ökodesign-Anforderungen ein, um eine umweltgerechte Gestaltung physischer Waren zu erzielen. Dies soll Produktaspekte wie Energieeffizienz, Reparierbarkeit, CO2-Fußabdruck und Kreislauffähigkeit der betroffenen Waren verbessern. Produzenten müssen daher bereits bei der Entwicklung neuer Güter besondere Informations-, Leistungsanforderungen und CE-Kennzeichnungspflichten beachten. Für Händler, Importeure und Vertreiber gelten wiederum nachhaltigkeitsbezogene Informations- und Transparenzpflichten entlang der Wertschöpfungsketten.
Die Kanzlei erteilt überdies Rechtsauskunft zu gesetzlichen Informations- und Offenlegungspflichten von Wirtschaftsakteuren in Bezug auf entsorgte, nicht verkaufte Konsumgüter sowie zu Gesetzesregelungen, die ein Verbot der Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte wie Bekleidung und weiße Ware vorsehen.
Sie erhalten außerdem zielgerichtete Informationen über gesetzliche Vorgaben für die einfachere Demontage ersatzfähiger Komponenten. Danach müssen Hersteller Design und Konzipierung von Neuwaren so anpassen, dass die Entfernung, Ersetzung, Wiederaufbereitung, Überholung und stoffliche Verwertung der einzelnen Teile, Bauteile und Werkstoffe am Ende des Lebenszyklus erleichtert werden. So sollen vor allem die Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Fahrzeug- und Gerätebatterien ermöglicht werden, um die Lebensdauer der Güter zu erhöhen und das Abfallaufkommen zu reduzieren. Die Kanzlei berät überdies zu gesetzlichen Mindestanforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion neuer Waren wie Fahrzeuge, womit die Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit und Verwertbarkeit der Produkte als Teil eines EoL-Managements verbessert werden sollen
Überdies informiert die Kanzlei Sie über gesetzliche Verbote und Beschränkungen der Verwendung bestimmter Stoffe in Produkten, Komponenten und Verpackungen, vor allem in Bezug auf gefährliche und schädliche Stoffe. Dies betrifft etwa Einschränkungen von Einwegkunststoffen, Mikroplastik, CMR-Stoffen und PFAS. Überdies erhalten Sie rechtliche Hinweise zu nationalen und europarechtlichen Vorschriften zur Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat in die Umwelt.
Die Kanzlei erteilt außerdem detaillierte Rechtsauskunft zu gesetzlichen Bestimmungen, welche die Gewinnung und Nutzung von Sekundärrohstoffen und klimafreundlichen Grundstoffen in Deutschland und in der Europäischen Union steigern sollen, um die Transformation zur Klimaneutralität zu beschleunigen. Dazu zählen Vorgaben im Kreislaufwirtschaftsrecht, womit die Rückgewinnung von kritischen und strategischen Rohstoffen wie Seltene Erden aus dem Recycling von Altprodukten, Verbraucherabfällen und Schrott erhöht werden soll. Zudem sollen mehr Rezyklate und Recyclingstoffe in Produktionsprozessen zum Einsatz kommen und Grundstoffe im Hinblick auf ihre Klimaneutralität gekennzeichnet werden.
Bei Bedarf erhalten Sie präzise Rechtsinformationen zu Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Das EPR-Regime beruht auf Ökodesign-Vorgaben und abfallrechtlichen Bestimmungen in Deutschland und Europa und soll dazu beitragen, die Abfallmengen insbesondere von Verpackungen, Alttextilien, Altgeräten, Gerätebatterien und Altfahrzeugen zu reduzieren. Im Rahmen ihrer EPR Compliance sind vor allem Hersteller, Händler und Importeure zur Rücknahme und Entsorgung von Altprodukten verpflichtet. Dafür müssen sie sich an Kosten für die Sammlung, Sortierung und Vorbereitung der Altwaren zwecks Wiederverwendung und Recycling beteiligen und dafür Registrierungspflichten erfüllen.
Die Kanzlei berät überdies juristisch versiert zu umweltrelevanten Verbraucherrechten wie dem Recht auf Reparatur, das die Langlebigkeit reparierbarer Produkte fördern soll. Danach gelten für besondere Produktgruppen wie Haushaltswaren gesetzliche Anforderungen an die Reparierbarkeit, Reparaturpflichten sowie verlängerte Gewährleistungsfristen für Produzenten und Verkäufer. Die Kanzlei bietet Ihnen bei Bedarf rechtliche Unterstützung, um etwa kaufrechtliche Vertragswerke und Geschäftsbedingungen an die Rechtsänderungen anzupassen und das Haftungs- und Gewährleistungsrisiko zu verringern.
Darüber hinaus erläutert die Kanzlei rechtliche Rahmenbedingungen für die Dekarbonisierung von Produktionsprozessen und Materialien. Dies betrifft EU-gesetzliche Vorschriften, die darauf abzielen, die Nachfrage nach kohlenstoffarmen Industrieprodukten mit Unionsursprung zu steigern und europäische Fertigungskapazitäten für Netto-Null-Technologien zu erhöhen.
Ergänzend unterstützt die Kanzlei Sie zielgerichtet bei der Anwendung von deutschen und europäischen Regelungen zur Bioökonomie, welche dazu beitragen sollen, die industrielle Bioproduktion zu steigern. Sie regeln den Einsatz von biobasierten Technologien, Prozessen und Materialien wie Kunststoffen, Geweben, Fasern oder Chemikalien, zudem fördern sie die nachhaltige Herstellung von Biomasse.
Die Kanzlei bietet umfassende fundierte Beratung zu Kennzeichnungsanforderungen, die etwa für besondere Produktkategorien wie Batterien, Geräte, Reifen, Rohstoffe, Verpackungsmaterial oder Bauteile gelten. Dies umfasst umweltbezogene Produktmarkierungen wie Energieverbrauchskennzeichen, Recycling-Symbole, Logos, Siegel, Etiketten, Piktogramme und QR-Codes, die vor allem auf getrennte Sammlungen und Rücknahmemöglichkeiten von Altwaren und Abfallprodukten hinweisen.
Überdies erhalten Sie anwaltliche Hilfestellung zur rechtswirksamen Umsetzung des digitalen Produktpasses (DPP), der nach produktspezifischen EU-Regelungen für besondere Güter wie Bauprodukte, Batterien oder Spielzeug gilt. Hersteller solcher Waren sind demnach gesetzlich dazu verpflichtet, umweltbezogene Produktinformationen entlang des Lebenszyklus der Güter transparent zu machen und Beteiligten in Wertschöpfungsketten bereit zu stellen. Die Produktparameter betreffen beispielsweise die Reparierbarkeit, Nachrüstbarkeit oder den Umweltfußabdruck von Waren und Zwischenprodukten.
Die rechtlichen Beratungsleistungen beinhalten überdies Produktkennzeichnungs- und Informationspflichten von Verkäufern, Händlern und Herstellern, die nach der EmpCo-Richtlinie bestehen. Sie legt vor allem Informationspflichten zu Haltbarkeitsgarantien sowie Gewährleistungsrechten von Konsumgütern fest.
Die Kanzlei bietet rechtliche Unterstützung bei der Einhaltung von deutschen und europäischen Richtlinien und Standards, die Unternehmen in Bezug auf Umwelt, soziale Verantwortung und Unternehmensführung im Rahmen internationaler Vertriebs- und Lieferketten beachten müssen.
Dies betrifft unter anderem die Einrichtung von Risikomanagementsystemen und Melde- und Beschwerdeverfahren, die Durchführung von Risikoanalysen, die Ergreifung von Präventionsmaßnahmen, die Abgabe von Grundsatzerklärungen sowie Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit.
Bei Bedarf übernimmt die Kanzlei auch die juristische Prüfung und Optimierung von Unternehmensrichtlinien und Verträgen, um das Risiko wirtschaftlicher und rechtlicher Nachteile wie Sanktionen, Schadensersatz und Bußgelder effizient zu mindern. Hierzu präsentiert sie vorteilhafte Gestaltungsmöglichkeiten für Verträge und Kontrollmaßnahmen gegenüber Vertragspartnern, zum Beispiel Zusicherungen, Schulungen, Anleitungen, Selbstauskünfte oder einen Verhaltenskodex.
Überdies erteilt die Kanzlei Hinweise zu den konkreten Anforderungen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Sie erfasst relevante Erzeugnisse und Rohstoffe, die zu Entwaldung oder Waldschäden beitragen können. Marktteilnehmer wie Erzeuger, Händler und Hersteller sind demnach dazu verpflichtet, entwaldungsfreie Produkte in Verkehr zu bringen und besondere Sorgfaltspflichten in Bezug auf ihre Liefer- und Aktivitätsketten erfüllen. So müssen sie u.a. Sorgfaltspflichtregelungen einführen, Bericht erstatten, Risikobewertungen durchführen, Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen und Sorgfaltserklärungen als Konformitätsnachweis vorlegen.
Sie erhalten zudem rechtliche Beratung im Hinblick auf die Vorgaben der EU- Zwangsarbeitsverordnung. Danach gilt ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt, wodurch das Inverkehrbringen, die Bereitstellung und Ausfuhr von solchen Waren einzustellen ist. Betroffene Güter, die bereits in Verkehr gebracht wurden, sind vom Unionsmarkt zu nehmen.
Nehmen Sie für weitere Informationen gerne Kontakt mit der Rechtsanwaltskanzlei auf.