Die Kanzlei begleitet Sie juristisch bei der Begründung internationaler Vertragsverhältnisse als verlässliche Partnerin und berät Sie versiert in Bezug auf den Abschluss, die Abwicklung und die Beendigung von geschäftlichen Vereinbarungen, die innerhalb und außerhalb der europäischen Union gelten. Sie erhalten dabei juristische Unterstützung durch die fundierte und zielorientierte Klärung Ihrer kaufrechtlichen, handelsrechtlichen und vertriebsrechtlichen Fragen, damit Sie rechtssicher agieren und eine erfolgreiche internationale Distribution Ihrer Waren und Leistungen erzielen können.
Die Kanzlei steht vor allem internationalen Wirtschaftsakteuren wie Produzenten, Händlern, Importeuren und Zulieferern, die an internationalen Lieferketten beteiligt sind, mit konstruktivem Rechtsrat zur Seite. Sie unterstützt Sie engagiert durch eine umfassende rechtliche Prüfung und maßgeschneiderte Erstellung von rechtlichen Vereinbarungen, damit Sie zu einer gewinnbringenden und rechtskonformen Vertragsdurchführung gelangen können.
Der Schwerpunkt der vertragsrechtlichen Beratung liegt in der rechtlichen Optimierung von Verträgen, Formularen und Erklärungen. Dabei prüft die Kanzlei auch komplexe Vertragswerke und berücksichtigt bei der Vertragsgestaltung solche Vertragsklauseln, die sich eignen, um Ihre persönlichen und unternehmerischen Haftungsrisiken und Gewährleistungsfälle effektiv zu mindern, etwa durch Regelungen zur Haftung bei höherer Gewalt, zur Verjährung, zu Mängelrügen oder zu Vertragsstrafen.
Die anwaltliche Gestaltungsberatung bezieht sich vor allem auf wirtschaftsrechtliche Vereinbarungen, die dem Erwerb und Vertrieb von Produkten und Diensten dienen, wie etwa Kaufvertrag, Liefervertrag, Werkvertrag, Werklieferungsvertrag sowie Dienstleistungsvereinbarungen. Darüber hinaus berät die Kanzlei Sie zu gewerblichen Mietverhältnissen und Leasingverträgen. Außerdem gestaltet sie Verträge zur Entwicklung, zum Erwerb und zur Bereitstellung von digitalen Waren, Inhalten und Diensten. Dies umfasst auch Vereinbarungen zum Einsatz und zur Nutzung von neuen Technologien wie smarte Services, Produkte mit digitalen Elementen und Geräte mit vernetzten Funktionen.
Ergänzend prüft und entwirft die Kanzlei formularmäßige Erklärungen und Garantiezusagen, Qualitätssicherungsvereinbarungen sowie Einkaufsbedingungen, Lieferbedingungen oder Zahlungsbedingungen. Darüber hinaus berücksichtigt die Kanzlei internationale Handelsklauseln, die in standardisierter Form Haftungs- und Transportrisiken durch Verluste oder Beschädigungen von Gütern im Rahmen von Lieferungen wirksam reduzieren können, wie die Incoterms® der Internationalen Handelskammer (ICC). Überdies prüft und entwirft sie vertragliche Bestimmungen, die sich eignen, um die internationale Durchsetzung von Rechtsansprüchen zu erleichtern, wie etwa Regelungen zum Gerichtsstand und zum anwendbaren Recht.
Die Kanzlei unterstützt bei Bedarf auch die grenzüberschreitende Geltendmachung Ihrer Rechte und berät Sie in Bezug auf geeignete Rechtsbehelfe und juristische Maßnahmen, um Ihre Ansprüche im internationalen und europäischen Ausland zeitnah und konsequent durchzusetzen und zu verteidigen. Dies betrifft vor allem Gewährleistungsrechte aufgrund von Mängeln und Fehlern wie Sachmangel, Produktfehler, Qualitätsmangel und Rechtsmangel.
Zudem erhalten Sie rechtliche Hilfe bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen, die auf Pflichtverletzungen beruhen, etwa im Falle von Leistungsverzögerungen bei Just-in-time-Liefervereinbarungen und der Lieferung mangelhafter Waren. Bei Zahlungsverzögerungen verfolgt die Kanzlei den zügigen Ausgleich und veranlasst bei Bedarf ein europäisches Mahnverfahren, um die zügige Tilgung von unbeglichenen Rechnungen und sonstigen fälligen Forderungen zu bewirken. Außerdem macht sie Regressansprüche und Vertragsstrafen geltend und formuliert anwaltliche Stellungnahmen, um eine rasche Lösung rechtlicher Konflikte zu erreichen. Dabei begleitet sie auch Vergleichsverhandlungen, um zu einer konsensorientierten Beilegung der rechtlichen Auseinandersetzung zu gelangen. Hierfür präsentiert die Rechtsanwaltskanzlei bei Bedarf pragmatische Kompromissvorschläge, um eine zügige und kostengünstige außergerichtliche Einigung zu erzielen, die Ihrer Interessenlage entspricht.
Sofern eine prozessuale Vertretung innerhalb der Europäischen Union oder in Drittstaaten erforderlich wird, unterstützt die Kanzlei Sie bei der Beauftragung eines geeigneten Rechtsbeistands, der Ihre rechtlichen Interessen vor den örtlich zuständigen Behörden und Gerichten im europäischen und internationalen Ausland wahrnehmen kann. Hierbei bezieht sie gegebenenfalls internationale Rechtsanwaltsnetzwerke und Institutionen mit ein, die den Kontakt zu geeigneten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vermitteln können.
Die Rechtsanwaltsdienste der Kanzlei umfassen auch juristische Auskünfte zu aktuellen Gesetzesänderungen und relevanten Rechtsentwicklungen, insbesondere auf europäischer Ebene. So berät die Kanzlei Sie fundiert zu neuesten Entscheidungen und Beschlüssen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die für Ihre Verträge bedeutsam sind, und passt Ihre Vereinbarungen bei Bedarf an die neue Rechtsprechung an.
Sie erhalten überdies frühzeitige Informationen zu neuen europäischen Richtlinien und Verordnungen, die für Ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten relevant sind. Ergänzend unterstützt die Kanzlei Sie bei der rechtlichen Umsetzung neuer gesetzlicher Regelungen, so dass Compliance-Vorgaben hinreichend erfüllt werden können.
Die Vertragsentwürfe und die juristische Korrespondenz können bei Bedarf direkt mit englischer Übersetzung erstellt werden, so dass Sie diese unmittelbar im Rahmen Ihrer internationalen Rechtsgeschäfte einsetzen können. Die Übersetzungsleistungen der Rechtsanwältin beziehen sich darüber hinaus auf die Anfertigung von Rechtsgutachten und juristische Stellungnahmen gegenüber Vertragspartnern, Mitarbeitern oder Geschäftskunden im europäischen und internationalen Ausland.
Haben Sie Fragen zu den Tätigkeiten der Kanzlei oder ein konkretes rechtliches Anliegen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt auf.